NRW-Landtag verabschiedet Verbandsklagerecht im Tierschutz
Düsseldorf (aho) – Der nordrhein-westfälische Landtags hat gestern die Einführung eines Verbandsklagerechtes für Tierschutzvereine beschlossen. Sofern die Tierschutzvereine vom Land eine Anerkennung erhalten haben, eröffnet das Gesetz Tierschutzvereinen nun die Möglichkeit, bereits im Vorfeld bestimmter Genehmigungsverfahren zur Haltung von Tieren Stellung zu nehmen. Sofern die Verletzung von Tierschutzvorschriften im Raume steht, können die Vereine Klagen gegen tierschutzrelevante Erlaubnisse, etwa zur Kürzung von Schweineschwänzen oder Hühnerschnäbeln erheben oder gegen Genehmigungen zum Bau neuer Ställe. Gegen die Genehmigung von Tierversuchen ist eine Feststellungsklage zulässig.
Es gehe mit dem neuen Verbandsklagerecht vor allem darum, im Sinne des Tierschutzes eine Überprüfungsmöglichkeit durch die Gerichte dort einzuführen, wo es sie bislang nicht gab, betonte NRW-Agrarminister Remmel.
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