Großtier- und Geflügelpraxis: EMA will Einschränkungen bei Colistin
London (aho) – Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) empfiehlt der Europäischen Kommission, die Verwendung von Colistin in der Tierhaltung einzuschränken, aber nicht zu verbieten. Der Einsatz soll auf die Behandlung von erkrankten Tieren beschränkt werden. Ein präventiver Einsatz bei Erkrankungen in der Schweine- oder Geflügelhaltung wäre somit ausgeschlossen. Gleichzeitig sollte die Verbreitung von Colistin-Resistenzen besser beobachtet werden. Das teilte die EMA jetzt in einer Pressemitteilung mit.
Colistin wird in der jüngeren Vergangenheit in der Humanmedizin per intravenöser Infusion bei sonst schwer beherrschbaren Infektionen wie z.B. Pneumonie, Sepsis, Meningitis, Harnwegsinfektionen verursacht durch gramnegative Bakterien, besonders Pseudomonas aeruginosa und Acinetobacter baumannii, wenn andere Antibiotika kontraindiziert oder nicht wirksam sind, eingesetzt. Ebenso zur inhalativen Therapie bei Atemwegsinfektionen durch gramnegative Bakterien, insbesondere Pseudomonas aeruginosa bei Patienten mit z.B. cystischer Fibrose. Das nebenwirkungsreiche Colistin wird deshalb von Humanmedizinern neuerdings als Reserveantibiotikum bezeichnet.
Die Europäische Kommission ist nicht an die Ratschläge der EMA gebunden, befolgt sie aber in aller Regel. Eine EU-Richtlinie müsste von den Mitgliedsländern umgesetzt werden.
EMA
Antimicrobial resistance – European Medicines Agency provides advice on use of colistin and tigecycline in animals
Press release; 30/07/2013
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