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Angeblicher Fleischskandal: Aktueller Ermittlungsstand rechtfertigt Schließung des Betriebes in Bad Bentheim nicht

Pressefoto_Christian_Meyer_2013Hannover (aho/lme) – Mit Blick auf aktuelle Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen Verantwortliche eines fleischverarbeitenden Betriebes im Landkreis Grafschaft Bad Bentheim sagte Niedersachsens Verbraucherschutzminister Christian Meyer: „Die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bleiben abzuwarten. Sollte sich der Verdacht auf gewerbsmäßigen Betrug und falsche Kennzeichnung aber bestätigen, wäre es ein weiterer Skandal in der Billigfleisch-Industrie zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher.“

Ausgelöst wurden die Ermittlungen gegen die Firma wegen des Verdachts auf Kennzeichnungsverstöße, Urkundsdelikte und gefälschte Veterinärzeugnisse. Konkret geht es um sogenanntes Separatorenfleisch, das nicht als solches gekennzeichnet worden sein soll. Separatorenfleisch wird gewonnen, indem am Knochen verbliebenes Restfleisch maschinell abgetrennt wird. Es muss ausdrücklich als Separatorenfleisch ausgewiesen werden. Zweimal fanden Durchsuchungen statt, im Juni und Oktober dieses Jahres. Bei der Durchsuchung im Juni ergaben sich Hinweise auf verdorbene Rohware im Wareneingangsbereich des Betriebes. Sie wurde umgehend entsorgt. Ob die Rohware für die Produktion von Lebensmitteln vorgesehen war, ist unklar. Die zuvor genommenen fünf Proben wurden vom LAVES (Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) untersucht, das die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft Oldenburg übermittelt hat. Vier Proben waren zur Verarbeitung als Lebensmittel nicht geeignet.

Das Verbraucherschutzministerium prüft derzeit gemeinsam mit dem LAVES und dem Veterinäramt des Landkreises weiter den Sachverhalt. Aus den Ergebnissen dieser Prüfung werden die erforderlichen Maßnahmen gezogen. Im Moment darf der fleischverarbeitende Betrieb weiter produzieren, da bisher keine Rechtsverstöße nachweisbar waren, die eine so weitreichende Maßnahme wie eine Schließung des Betriebes rechtfertigen würden. Das Verbraucherschutzministerium hat an diesem Donnerstag vom zuständigen Veterinäramt eine Lieferanten- und eine Kundenliste des betreffenden Betriebes angefordert. Auf diese Weise sollen sowohl die Firmen zusammengestellt werden, die den Bad Bentheimer Betrieb mit Rohmaterial tierischer Herkunft beliefert haben, als auch die Unternehmen, die beliefert worden sind. „Diese Auflistungen sollen den obersten Behörden in anderen Bundesländern unverzüglich zukommen“, sagte Meyer. „So können diese dann nach eigenem Ermessen in den belieferten Betrieben Kontrollen vornehmen.“

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  1. topoisomerase

    mal wieder !?
    aber warum wird der verbraucher nicht aufgeklärt ? weil es gar nicht um ihn geht ! wirtschaft und politik sind so eng verbandelt, dass man nicht mehr unterscheiden kann, wer hier wen „schützt“. es wird sowieso zuviel „fleisch produziert“, warum man dann zusätzlich noch „gammel“ unter die leute bringt ist unverständlich und hoch kriminell. aber wo sind die bestrafungen der vergangenen skandale ? auch die internetseite der behörden ist ein einziger witz und augenwischerei. der „esser“ hat keine lobby. ärmer, erbärmlicher und verachtender geht´s nicht mehr.

Reply to “Angeblicher Fleischskandal: Aktueller Ermittlungsstand rechtfertigt Schließung des Betriebes in Bad Bentheim nicht”

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