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Landkreis Schweinfurt: Aujeszkysche Krankheit jetzt auch bei Wildschweinen nachgewiesen

wildschwein-9Schweinfurt (aho) – Nachdem in den vergangenen Monaten bereits in zahlreichen unterfränkischen Landkreisen bei erlegten Wildschweinen Antikörper gegen das Virus der Aujeszkyschen Krankheit (AK) festgestellt wurden, konnten jetzt im Rahmen eines Monitoringsystems AK-Antikörper in Blutproben von zwei Anfang Dezember erlegten Wildschweinen aus einem Revier im Steigerwald nachgewiesen werden. Dies teilt das Veterinäramt des Landkreises Schweinfurt mit.

Gefährlich für Rinder, Schafe, Ziegen, Hunde und Katzen

Bei der AK handelt es sich um eine durch ein Herpes-Virus hervorgerufene Tierseuche, die bei einer Vielzahl von Säugetieren auftreten kann. Die Ansteckung erfolgt über Blut- und Schleimkontakt. Neben Haus- und Wildschweinen können Rinder, Schafe und Ziegen sowie insbesondere Hunde und Katzen erkranken. Die Symptome ähneln bei Hunden und Katzen der Tollwut, weshalb die AK auch als „Pseudowut“ oder „Pseudorabies“ bezeichnet wird.
In Deutschland wurde in den vergangenen zehn Jahren bei insgesamt zehn Hunden eine AK-Infektion nachgewiesen. Alle waren Jagdgebrauchshunde, die nach unmittelbarem Kontakt mit Sauen an dieser Viruserkrankung verendet sind. In Bayern kam es erst vor kurzem zu einem derartigen Fall bei einem Jagdhund, der sich offensichtlich bei einer Drückjagd im Landkreis Main-Spessart angesteckt hatte.
Bei Hunden zählen starker Speichelfluss, auffallende Ruhelosigkeit oder Mattigkeit sowie starker Juckreiz oder schwankende Bewegungen zu den auffälligsten Symptomen. Grundsätzlich verläuft die Krankheit bei Hunden und Katzen stets tödlich. Ein Impfstoff gegen die AK existiert für Hunde und Katzen nicht.
Bei Haus- und Wildschweinen ist der Verlauf der Erkrankung altersabhängig. Sie verläuft umso dramatischer, je jünger die Tiere sind. Saugferkel verenden zumeist, bei Mastschweinen werden hauptsächlich Husten und verminderte Mastleistung beobachtet. Sauen erkranken in der Regel überhaupt nicht, tragen das Virus nach Ansteckung jedoch zeitlebens in sich und können es – insbesondere bei Stress – jederzeit in hohen Mengen ausscheiden.
In Hausschweinebeständen verursachen Ausbrüche der AK durch die Erkrankung der Tiere und Todesfälle erhebliche wirtschaftliche Schäden. Aus diesem Grunde wurde die AK in den deutschen Hausschweinebeständen über ein aufwendiges Bekämpfungsverfahren getilgt. Seit zehn Jahren gelten die deutschen Hausschweinebestände als AK-frei. Durch regelmäßige Untersuchungen wird dieser Status ständig überwacht.

Risiko Freilandhaltung

Grundsätzlich birgt das Vorhandensein von AK in der Schwarzwildpopulation das Risiko der Einschleppung in Hausschweinebestände, insbesondere bei deren Freilandhaltung. Sollte es zu einem Überspringen kommen, hätte dies nicht nur Erkrankung und Tod einer Vielzahl von Tieren zur Folge, sondern es würde auch die Anerkennung Deutschlands als AK-freier Mitgliedstaat der EU gefährden. Diese Anerkennung ist jedoch Voraussetzung für den freien Handel mit Tieren und daher für unsere landwirtschaftlichen Schweinehalter von größter Bedeutung.

Anlass zur Panik besteht aufgrund der aktuellen Befunde nicht, so das Veterinäramt in einer Presseinformation. Allerdings sollten Jäger eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen beachten, um ihre Jagdhunde möglichst vor einer Infektion zu schützen. Diese sind:

  • unmittelbaren Kontakt von Jagdhunden mit Wildschweinen minimieren
  • keine Verfütterung von Eingeweiden, Innereien oder rohem Fleisch an Jagdhunde
  • Hunde vom Streckenplatz oder dem Aufbrechen grundsätzlich fernhalten

Jäger, die auch Halter von Hausschweinen sind, sollten folgende – ohnehin bereits gesetzlich vorgeschriebenen – Maßnahmen beachten:

  • Wechsel der Kleidung vor dem Betreten der Stallungen, nur betriebseigene Kleidung im Stall tragen
  • Hände und Schuhe/Stiefel reinigen und desinfizieren
  • unter keinen Umständen möglicherweise mit dem AK-Erreger kontaminierte Gegenstände in die Stallungen mitnehmen oder gar Teile von Wildschweinen an Hausschweine verfüttern

Um weitere Erkenntnisse über die Verbreitung des Erregers in der Schwarzwildpopulation unseres Landkreises zu erhalten, werden alle Jäger gebeten, von erlegten Wildschweinen Blutproben zu entnehmen und dem Veterinäramt Schweinfurt zur Untersuchung zu geben. Das Veterinäramt schreibt hierzu regelmäßig alle Jagdpächter des Landkreises an und übersendet das für die Beprobung nötige Material.
Für den Menschen ist die Aujeszkysche Krankheit völlig ungefährlich, Fleisch von Wildschweinen und daraus hergestellte Erzeugnisse können unbedenklich verzehrt werden.

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