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Dänemark untersagt betäubungsloses Schlachten

daenemarkKopenhagen (aho) – Ab Montag ist in Dänemark das betäubungslose Schlachten ausnahmslos verboten. Das Kopenhagener Landwirtschaftsministerium folgt damit den Nachbarländern Norwegen und Schweden, die ein derartiges Verbot schon länger erlassen haben.
Islamische und jüdische Verbände kritisierten die Entscheidung in den Medien heftig als eine Einschränkung der Religionsfreiheit. Agrarminister Dan Jørgensen hingegen bewertet in diesem Fall den Tierschutz höher als religiöse Aspekte. Zudem habe man durch Gutachten die Verletzung religiöser Vorschriften ausgeschlossen.

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30 Comments, Comment or Ping

  1. Die Arbeitsgemeinschaft für artgerechte Nutztierhaltung (AGfaN) begrüßt die Entscheidung Dänemarks ausdrücklich. Schließlich handelt es sich beim betäubungslosen Schlachten (Schächten) um eine archaische Handlung, die, seitdem effektive Betäubungsverfahren zur Verfügung stehen, überflüssig wie ein Kropf sind. Immerhin lassen sich Muslime wie Juden ja auch nicht mehr wie zu Abrahams Zeiten operieren, sondern bestehen auf modernsten Anästhesieverfahren!

  2. Bernd Wolfgang Meyer

    ich gratuliere und bedankle mich bei Dänemark für diesen couragierten Schritt. Willkommen in der Gemeinschaft zivilisierter und charakterfester Staaten.

  3. Ulrich Dittmann

    Danke und großes Kompliment an Dänemark für diese rückgratstarke Entscheidung, archaisches, anachronistisches betäubungsloses Abmetzeln von Tieren zu verbieten!

    Dass Protagonisten des betäubungslosen Schächtens, jetzt überall wieder vergnatzt aufjaulen und einmal mehr den universal einsetzbaren Vorschlaghammer des „Antisemitismus“ oder der „Ausländerfeindlichkeit“ ritualmäßg und inflationär schwingen, ist nichts Neues. Doch niemanden dürfen Sonderrechte und Narrenfreiheit für ein langsam-qualvolles betäubungsloses zu Tode quälen von Tieren zugestanden werden! Moral und Ethik sind nicht nach Belieben anwendbar.

    Weltweit wird praktiziert „When you are in Rome, you have to do as Romans do“.
    Toleranz findet seine Grenzen immer an der Nasenspitze des Gegenübers und dessen religiös-kultureller Vorstellung – die hier in Westeuropa auf einem Ethik-Verständnis basiert, wie von Albert Schweitzer (Ehrfurcht vor allem Leben) artikuliert. Betäubungsloses Schächt-Schlachten von warmblütigen Tieren ist zweifellos als vorsätzliche Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart laut regulärem Tierschutzgesetz nicht explizit verboten. Analog von Menschenrechtlern, Frauenbeschneidungen etc. nicht geduldet werden, darf niemals vorsätzliche archaische Tierquälerei akzeptiert werden.

    Die mosaische wie islamische Religion schreibt bindend einen schonenden Umgang mit Tieren vor. Durch ein Festhalten an der heutzutage als anachronistisch einzustufenden Schlachtmethode des betäubungslosen Schächtens, wird diese religiöse Vorgabe explizit ins Gegenteil verkehrt! Eine heute mögliche tierschutzgerechte reversible Elektrobetäubung kann auch nicht verboten sein, da sie zu Zeiten der Schriftlegung der Heiligen Schriften von Juden und Muslimen nicht existent war. Die Religionsforderung des “vollständigen Blutentzugs” ist ohnehin unerfüllbar, da immer(!) eine Restblutmenge im Körper verbleibt. Letztlich müssten alle Strenggläubigen – Juden und Muslime – Vegetarier sein.

  4. Rita Kleb

    Ein dickes Lob an das Kopenhagener Landwirtschaftsministerium, das betäubungslose Schächten – ohne Ausnahme – ab sofort verbietet!
    Besonders lobenswert ist, dass der Agrarminister Dan Jørgensen den Tierschutz höher bewertet als religiöse Aspekte!

    Besten Dank für Ihr couragiertes Handeln!

  5. Auch wir von ANIMAL SPIRIT in Österreich begrüßen diese mutige Entscheidung eines ausnahmslosen Verbots des archaischen betäubungslosen Schächtens aus „religiösen“ Gründen von leidensfähigen Mitgeschöpfen. Von unseren korrumpierten, marionettenhaften „Weichei“-Politikern ist so etwas leider noch sehr lange nicht zu erhoffen, die um ihrer jämmerlichen Pöstchen und „Macht“-Positionen willen und Unterwerfung unter die Diktatur der „polical correctness“ schwerste und unnötigste Tierquälerei erlauben – entgegen dem eigentlichen Wortlaut des Tierschutzgesetzes.

    Immerhin erstaunlich und bewundernswert, daß auch innerhalb des starren und undemokratischen EU-Gefüges doch noch einzelne wenige Politiker – zumindest in einzelnen Fällen – den Mut zeigen, gegen die allgemeine Meinungs- und Gehirnwäsche-Diktatur zu schwimmen. Gratulation!

  6. Dietrich Schwägerl

    Gratulation und herzlichen Dank für diese wichtige Entscheidung!
    Tierquälerei kann keine Religionsausübung sein.
    Seit langer Zeit liegen deutschen Politikern und Gerichten alle diesbezüglichen Unterlagen vor, aber denen fehlt leider der Mut zum Anstand.

  7. Sonja

    das haben wir höchst wahrscheinlich dem neuen Landwirtschaftsminister Dan Joergens zu verdanken – ehemaliger Abgeordneter des Europ. Parlaments und Mitglied d. Animal Welfare Group.
    Hoffe, daß er auch einen Einfluß nehmen kann auf die Tötungen d. Hunde … und man dort wieder Urlaub machen kann mit seinem Vierbeiner

  8. Ich begrüße dieses Gesetzt ausdrücklich, denn auch bei den Muslimen oder Juden ist es nicht verboten die Tiere zu betäuben, davon abgesehen an Grausamkeit kaum zu überbieten. Hiermal ein Ausschnitt, zumindest was die Muslime betrifft:
    Das traditionelle betäubungslose Schlachten, das Schächten, wird in den meisten Ländern praktiziert und von den meisten Muslimen bevorzugt. Obwohl die Betäubung mit dem islamischen Recht Fiqh vereinbar ist, wie das die muslimischen Gelehrten bestätigt haben, wird es von den meisten Muslimen nicht akzeptiert, da sie befürchten, dass die Tiere die Betäubung nicht überleben.
    Allein die Aussage an sich, die Tiere könnten die Betäubung nicht überleben (werden aber kurz danach geschlachtet) läßt einem die Haare zu Berge stehen. Wie ein anderer Kommentator schon geschrieben hat, selber die modernsten Methoden in Anspruch nehmen, aber dem Tier noch nicht einmal einen schmerzfreien Tod zugestehen. So wie Sonja auch schreibt, ich denke Dan Jorgensen ist nicht ganz unbeteiligt an diesem zeitgemäßen und auch im übrigen Europa und der Wellt längst fälligem Gesetz.

  9. Carin Folkerts

    Ich freue mich über diesen Schritt zum Schutz der Schlachttiere und hoffe, dass sich dieses Verbot in der gesamten EU durchsetzt! Allerdings darf das nicht davon ablenken, dass auch moderne Schlachtmethoden fehleranfällig und qualvoll sind. In Deutschland geraten nach einer Untersuchung des Max-Rubner-Instituts aus dem Jahr 2009 pro Jahr 500000 Schweine und 200000 Rinder lebend in die Brühanlagen bzw. in die Zerlegung. Außerdem ist die bei Schweinen übliche CO2-„Betäubung“ qualvoll, weil das Gas die Schleimhäute reizt und Erstickungsgefühle auslöst.

    Wenn sich Länder, die ein Schächtverbot erlassen, nicht dem Verdacht fremdenfeindlicher Ressentiments aussetzen wollen, müssen sie unbedingt gleichzeitig in Schlachthöfen Betäubungsverfahren einsetzen, die einen schmerzfreien Tod der Tiere gewährleisten. Dazu braucht es mehr Zeit, qualifizierte Mitarbeiter und eine Videoüberwachung beim Abladen, Treiben und Töten der Tiere, was natürlich die Anzahl der Schlachtungen senken und die Fleischpreise erhöhen würde. Das wäre ein weiterer, dringend notwendiger Schritt in Richtung Tierschutz für Schlachttiere.

    Letztendlich bleibt zu hoffen, dass sich die Erkenntnis durchsetzt, dass nicht nur das Schächten sondern das Schlachten empfindsamer Tiere ganz allgemein anachronistisch, grausam und überflüssig ist und in einer zivilisierten Gesellschaft keinen Platz haben sollte.

  10. … wohl wahr, Carin Folkerts, was die Fehlbetäubungen anlangt. Wohlweislich, wird ja interessierten Verbrauchern der Blick in Schlachhäuser verwehrt.

  11. Ulrich Dittmann

    Natürlich werden die Tiere auch bei der „normalen“ Schlachtung nicht zärtlich totgestreichelt – aber nicht vorsätzlich (!) und bewusst(!) betäubungslos zu Tode geschunden.
    Hier – in diesem Zusammenhang – Vergleiche anzustellen, ist ein untauglicher Versuch eine bewusst zugefügte Qual mit einer anderen unabsichtlich zugefügten zu vergleichen, oder entschuldigend aufzurechnen.
    Betäubungsloses Schächten bedeutet nichts anderes, als gesetzlich legalisierte (!) Tierquälerei per „Ausnahmegenehmigung“. Letztlich heißt dies im Klartext, dass Minderheiten von Muslimen und Juden, hier Sonderrechte für ein grausames zu Tode quälen von Tieren beanspruchen und sich offenbar schon benachteiligt sehen, wenn sie nicht bevorteilt werden. Sind manche gleicher als andere Gleiche? „Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ – konstatierte schon Marie von Ebner-Eschenbach

  12. Edgar Guhde

    Die überfällige dänische Anordnung, die Tiere beim Ausbluten vor dem Kehlschnitt zu betäuben (bei den Schafen ist es die Elektrokurzzeitbetäubung, die die Tiere vorübergehend in Ohnmacht versetzt), verstößt keineswegs gegen religiöse Vorschriften und ist mitnichten ein „schwerer Schlag für den jüdischen Glauben“. In der Thora ist die Betäubung nicht verboten. Die beanspruchten religiösen Gründe für das Schächten ohne Betäubung haben weder in den Offenbarungsschriften der Moslems noch der Juden eine Grundlage. Auf keine Weise ist zu belegen, dass die Tiere vor dem Schlachten nicht betäubt werden dürfen. Und kein einziger Fall ist bekannt, in welchem der Verzehr von Fleisch eines mit Betäubung geschächteten Tieres Sanktionen für den Angehörigen der jeweiligen Religionsgemeinschaft nach sich gezogen hätte. Das betäubungslose Schächten ist kein Bestandteil der Religionsausübung und verstößt nicht gegen die Religionsfreiheit (so auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27.06.2000, Application no. 27417795). Was auch von vielen jüdischen Autoritäten bestätigt wurde.
    Nicht das Schächten an sich wurde in Dänemark verboten, sondern das anachronistische und qualvolle betäubungslose Schächten. Der Begriff „Schächten“ ist also nicht ausschließlich mit dem betäubungslosen Schächten gleichzusetzen.
    Im übrigen verstößt es gegen keinerlei religiöse Schriften sich vegetarisch oder vegan zu ernähren.

  13. Gudrun Enders

    Niemand will die Religionsfreiheit von Juden oder Muslimen einschränken oder ihnen vorschreiben, wie sie ihre Religion auszuüben haben. Es steht meines Wissens allerdings nirgendwo geschrieben, dass Religionsfreiheit oder Religionsausübung mit Schmerzen und Leiden für die betroffenen Tiere verbunden sein müssen. Kein Gott, wie auch immer er heißen mag, kann wollen, dass seine Geschöpfe, und dazu gehören auch die Tiere, dabei leiden und einen qualvollen Tod sterben müssen, wenn ihnen dies durch die Gnade einer vorherigen Betäubung erspart bleiben kann. Dieses Urteil dürfte deshalb auch unter den jüdischen und muslimischen Mitbürgern viel Zustimmung erfahren.

  14. Maria Groß

    Dieses Gesetz haben die Dänen uns Deutschen nun voraus. Auch hierzulande gehört das betäubungslose Schächten als ein hässlicher, dunkler Brauch aus alten Zeiten verboten. .

  15. Tak Danmark. Og nu afskaffe drab på hunde.

    Das LANDESNETZWERK NIEDERSACHSEN Bauernhöfe statt Agrarfabriken sieht Iin dem Verbot des betäubungslosen Tötens in Dänemark einen absolut richtigen Schritt, dem alle EU-Staaten – aber ganz besonders Deutschland – folgen müssen.

  16. Klaus Hamper

    Zur Demaskierung des Unsinns einer religiösen Rechtfertigung des Schächtens kann folgender Brief dienen, der zwar aus anderem Anlaß geschrieben wurde, der aber zeigt, was von den menschengemachten Geboten eines imaginären Gottes zu halten ist. Wer nach der Lektüre dieses kleinen Kabinettstückchens immer noch glaubt, dass „Gott“ das Schächten befiehlt, dem ist nicht mehr zu helfen.

    Warum darf ich keinen Kanadier besitzen?

    Der Hintergrund zu folgendem Text: Laura Schlessinger ist eine US-Radio-Moderatorin, die Leuten, die in ihrer Show anrufen, Ratschläge erteilt. Kürzlich sagte sie, als achtsame Christin, daß Homosexualität unter keinen Umständen befürwortet werden kann, da diese nach Leviticus 18:22 ein Gräuel wäre. Der folgende Text ist ein offener Brief eines US-Bürgers an Dr. Laura, der im Internet verbreitet wurde.

    Liebe Dr. Laura!

    Vielen Dank, daß Sie sich so aufopfernd bemühen, den Menschen die Gesetze Gottes näher zu bringen. Ich habe einiges durch Ihre Sendung gelernt und versuche das Wissen mit so vielen anderen wie nur möglich zu teilen. Wenn etwa jemand versucht seinen homosexuellen Lebenswandel zu verteidigen, erinnere ich ihn einfach an das Buch Mose 3, Leviticus 18:22, wo klargestellt wird, daß es sich dabei um ein Gräuel handelt. Ende der Debatte.

    Ich benötige allerdings ein paar Ratschläge von Ihnen im Hinblick auf einige der speziellen Gesetze und wie sie zu befolgen sind,

    a.) Wenn ich am Altar einen Stier als Brandopfer darbiete, weiß ich, daß dies für den Herrn einen lieblichen Geruch erzeugt (Lev. 1:9). Das Problem sind meine Nachbarn. Sie behaupten, der Geruch sei nicht lieblich für sie. Soll ich sie niederstrecken?

    b.) Ich würde gerne meine Tochter in die Sklaverei verkaufen, wie es in Exodus 21:7 erlaubt wird. Was wäre Ihrer Meinung nach heutzutage ein angemessener Preis für sie?

    c.) Ich weiß, daß ich mit keiner Frau in Kontakt treten darf, wenn sie sich im Zustand ihrer menstrualen Unreinheit befindet (Lev. 15:19-24). Das Problem ist, wie kann ich das wissen? Ich hab versucht zu fragen, aber die meisten Frauen reagieren darauf pikiert.

    d.) Lev. 25:44 stellt fest, daß ich Sklaven besitzen darf, sowohl männliche als auch weibliche, wenn ich sie von benachbarten Nationen erwerbe. Einer meiner Freunde meint, das würde auf Mexikaner zutreffen, aber nicht auf Kanadier. Können Sie das klären? Warum darf ich keine Kanadier besitzen?

    e.) Ich habe einen Nachbarn, der stets am Samstag arbeitet. Exodus 35:2 stellt deutlich fest, daß er getötet werden muß. Allerdings: bin ich moralisch verpflichtet ihn eigenhändig zu töten?

    f.) Ein Freund von mir meint, obwohl das Essen von Schalentieren, wie Muscheln oder Hummer, ein Gräuel darstellt (Lev. 11:10), sei es ein geringeres Gräuel als Homosexualität. Ich stimme dem nicht zu. Könnten Sie das klarstellen?

    g.) In Lev. 21:20 wird dargelegt, daß ich mich dem Altar Gottes nicht nähern darf, wenn meine Augen von einer Krankheit befallen sind. Ich muß zugeben, daß ich Lesebrillen trage. Muß meine Sehkraft perfekt sein oder gibt’s hier ein wenig Spielraum?

    h.) Die meisten meiner männlichen Freunde lassen sich ihre Haupt- und Barthaare schneiden, inklusive der Haare ihrer Schläfen, obwohl das eindeutig durch Lev. 19:27 verboten wird. Wie sollen sie sterben?

    i.) Ich weiß aus Lev. 11:16-8, daß das Berühren der Haut eines toten Schweines mich unrein macht. Darf ich aber dennoch Fußball spielen, wenn ich dabei Handschuhe anziehe?

    j.) Mein Onkel hat einen Bauernhof. Er verstößt gegen Lev. 19:19 weil er zwei verschiedene Saaten auf ein und demselben Feld anpflanzt. Darüber hinaus trägt seine Frau Kleider, die aus zwei verschiedenen Stoffen gemacht sind (Baumwolle/Polyester). Er flucht und lästert außerdem recht oft. Ist es wirklich notwendig, daß wir den ganzen Aufwand betreiben, das komplette Dorf zusammenzuholen, um sie zu steinigen (Lev. 24:10-16)? Genügt es nicht, wenn wir sie in einer kleinen, familiären Zeremonie verbrennen, wie man es ja auch mit Leuten macht, die mit ihren Schwiegermüttern schlafen? (Lev. 20:14)

    Ich weiß, daß Sie sich mit diesen Dingen ausführlich beschäftigt haben, daher bin ich auch zuversichtlich, daß Sie uns behilflich sein können.

    Und vielen Dank nochmals dafür, daß Sie uns daran erinnern, daß Gottes Wort ewig und unabänderlich ist.

    Ihr ergebener Jünger und bewundernder Fan Jake

  17. Ines Fracke

    Ich freue mich über die Gesetzesänderung in Dänemark! Insbesondere möchte ich die Meinung von Hans Joachim Richter unterstützen.
    Viele Grüße
    Ines Fracke

  18. Angelika Wohlfarth

    Danke für diese wichtige Entscheidung – das ist ein Schritt in die richtige Richtung! Ich wünschte, auch Deutschland würde diesen Schritt endlich machen……
    Freundliche Grüße!
    Angelika Wohlfarth

  19. malu mateus

    gratuliere und danke Dänemark für diesen humanen und entscheidenden Schritt!

  20. Casper Nagel

    Es heisst nicht Kopenhagener landwirtschaftsministerium. Es heisst Den Danishen landwirtschaftsministerium. Und das ist auf hohe zeit!

  21. Andre Riehl

    Bravo Denmark,
    wie immer sind die skandinavischen Länder voran in die richtige Richtung, wann kommt Deutschland Frau MERKEL????????????

  22. Andre Riehl

    Der richtige Weg, thanks Denmark

    wann kommt Deutschland Frau MERKEL????????????es ist Zeit, Tierqual hat nicht mit Religionsfreiheit zu tun.

  23. elke

    Ich wünschte wir hätten auch so einen Minister mit Rückgrat.
    Dan Jørgensen – SIe sind ein Vorbild für Politiker. Weiter so !!!!

  24. Sylvia v. Oppenkowski

    Vielen Dank Dänemark!!! Nun dürfen wir hoffen, dass sich weitere Minister in der EU finden werden, die durch Ihren mutigen Anfang ethisch wachgerüttelt werden und das betäubungslose Schlachten wegen unglaublicher Grausamkeit verbieten.

    Schlachten ist sowieso ein heimtückischer Mord aus niederen Beweggründen und sollte endlich aus der „Kulur“ der Menschen verschwinden.

    Aber wenn dann noch Menschen für ihren Gaumenkitzel unter dem Deckmantel falsch ausgelegter Religion die Tiere bewusst quälen durch Schächten, dann muss dies verboten sein. Es darf keine Ausnahme auf Kosten der Tiere und auf Kosten unseres Mitleidens geben!! Jeder kann heutzutage vegetarisch-vegan leben, besonders wenn er meint, dass er kein Blut zu sich nehmen sollte.

    Wenn es in religiösen Schriften heißt, man solle kein Blut zu sich nehmen, dann heisst das natürlich im Klartext, man soll keine Tiere essen, weil ja in jedem Tier auch immer noch Restblut enthalten ist.

    Es wäre wünschenswert, dass sich das endlich weltweit ändert und Humanität gegenüber Tieren zur Kultur des Menschen gehört.

  25. H. Brosco

    Herzlichen Glückwunsch ,
    Ich freue mich , ein großes Vorbild …
    DANKE

  26. Ingrid Klandt

    Die Islamischen und Jüdischen Verbände, die sich jetzt über diese Entscheidung Dänemarks so aufregen, sollten lieber anfangen darüber nach zu denken, wie es eine Religion mit Ihrer Ethik und Moral vereinbaren kann, Lebewesen Schmerzen zu zufügen. „So lange Menschen denken, dass Tiere nicht fühlen, müssen Tiere fühlen, dass Menschen nicht denken.“ Ansonsten kann ich mich nur den vielen Kommentaren und vor allem den Ausführungen von Sonja anschließen. Ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun ist es dringend erforderlich, dass auch das Thema der Hundetötungen aufgegriffen wird und diese wieder abgeschafft werden. Denn auch dieses Gesetz passt nicht in unsere heutige Zeit der Zivilisation.

  27. Gerhard

    Dieses Verbot müßte weltweit Gültigkeit haben! Und auch die rückgratlosen Politiker in Deutschland und Österreich müssen dieses Verbot beschliessen. Das kann doch nicht sein, Lebewesen so zu quälen !!

  28. Michael

    Das aufschlitzen der Kehle am lebendigen Leibe ist für mich persönlich – mit Abstand die grausamste Methode ein Lebewesen zu töten, Mann muss sich nur mal eine einzige Sekunde in die Situation eines Rindes versetzen, dass in eine Schächttrommel getrieben und eingeklemmt wird, um 360° gedreht wird, und anschließend bei vollem Bewusstsein die Kehle aufgeschnitten bekommt, dafür hab ich nur ein Wort übrig PERVERS was die Tiere in der heutigen hochentwickelten Welt noch über sich ergehen lassen müssen, beschähmt mich und macht mich traurig.
    Umso mehr freue ich mich, wenn Politiker nicht die Augen verschließen, aus Angst sich bei bestimmten Bevölkerungsgruppen unbeliebt zu machen, sondern ihre Macht nutzen um gegen diese Grausamkeit anzukämpfen.

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