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Kontrolle von Lebendtiertransporten: Beanstandungsquote bei 66 Prozent

tiertransporteOldenburg (aho) – Die Polizei hat am Dienstag auf den Autobahnen im Bereich der Polizeidirektion Oldenburg 104 Fahrzeuge kontrolliert. Hierbei waren 69 Verstöße zu beanstanden. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von 66 Prozent. Zehn Fahrern musste noch vor Ort die Weiterfahrt untersagt werden.

Im Bereich der tierrechtlichen Bestimmungen stellten die Kontrolleure neben der Missachtung der Stellflächengröße sowie Überladungen unter anderem auch fehlerhaft ausgefüllte Desinfektions- und Kontrollbücher fest.

Besonderheiten:

Ein 48-jähriger Fahrzeugführer eines Viehtransporters aus Molbergen beförderte auf einem Lkw mit Anhänger insgesamt 192 Schlachtschweine zu einem Schlachthof nach Essen/Oldenburg. Eine Wägung ergab, dass der Zug mit 45.460 kg um 13,65 Prozent überladen war. Zudem wurde die Mindeststellfläche für Mastschweine nicht eingehalten und alle vier Reinigungsstutzen am Fahrzeug waren geöffnet, so dass ungehindert tierische Abgänge auf die Straße gelangen konnten. Da der Fahrer auch die Desinfektionskontrollbücher nicht ausgefüllt hatte und keinen Nachweis über seine Fahrtzeiten führte, erwartet ihn nun ein empfindliches Bußgeld. Gegen das Transportunternehmen leiteten die Beamten ein Vermögensabschöpfungsverfahren ein, so dass die widerrechtlich erwirtschafteten Vermögensvorteile voraussichtlich eingezogen werden.

Im Landkreis Vechta geriet ein Fahrer eines Viehtransporters in die Kontrolle, der seine Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbrechen musste. Die Gründe lagen in den nicht ausgefüllten Desinfektionskontrollbüchern sowie an dem Zustand des Anhängers. Dieser war extrem verschmutzt und nicht desinfiziert, obwohl der Transport gerade erst das Gelände eines Schlachthofes verlassen hatte. Die Kontrolleure untersagten dem Fahrer folglich die
Weiterfahrt, ordneten eine gründliche Reinigung an und leiteten ein Bußgeldverfahren ein.

Einen 53-jähriger Fahrer eines Kälbertransportes aus Bayern erwartete nach der Kontrolle ebenfalls ein Bußgeldverfahren. Die Beamten kontrollierten den Transport in Garrel (LK Cloppenburg) und stellten fest, dass der Fahrer länger als neun Stunden am Steuer gesessen hatte. Dabei vergaß dieser, dass Kälber nach Ablauf dieses Stundenzeitraumes abgeladen und getränkt werden müssen. Auch hatte er sich nicht an die Lenk- und Ruhezeiten gehalten.

Übertrieben hatte es weiterhin ein Fahrer eines Tiertransportes: Er beförderte Mastschweine von Bakum nach Emstek. Laut den Papieren, die er den Beamten vor Ort aushändigte, hatte der Transport 176 Schweine geladen. Eine Wägung ergab daraufhin ein Gesamtgewicht von 46000 kg. Der Fahrer räumte ein, dass er tatsächlich 200 Schweine geladen hatte. Ihn erwartet nun ein erhöhtes Bußgeld, da er vorsätzlich handelte.

Ein baden-württembergisches Unternehmen transportierte 149 Kälber in einem Sattelzug vom Bodensee nach Vechta. Das Hubdach des Anhängers war hochgefahren worden, damit die Tiere ausreichend Stehhöhe hatten. Damit war allerdings die zulässige Höhe des Fahrzeugs deutlich überschritten, so dass die Anzahl der Tiere gar nicht transportiert werden durften. Der 50-jährige Fahrer räumte weiterhin ein, dass für die Tiere kein Wasser vorhanden sei. Dies ist allerdings bei Beförderungen, die länger als acht Stunden dauern, Pflicht. Er war mit seinem Beifahrer bereits seit mehr als elf Stunden praktisch „non stop“ unterwegs. Fahrer und Unternehmer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Ziel, die zu Unrecht erlangten Einnahmen von etwa 2.000 Euro abzuschöpfen.

Bei einer Kontrolle eines Tiertransportes in der Gemeinde Lembruch hielten die Beamten einen 29-jährigen Fahrer eines PKW mit Anhänger an. Der Fahrer war erheblich zu schnell unterwegs, was ihm ein deftiges Bußgeld sowie ein Fahrverbot einbringen wird. In seinem Anhänger transportierte der Fahrer eine Kuh, die sich am Vortag im heimischen Stall erheblich verletzt hatte und zu einem Schlachter in den Landkreis Osnabrück gebracht werden sollte. Der zum Kontrollort gerufene Veterinär des Landkreises Diepholz ordnete jedoch an, dass das Tier durch eine Tierärztin von seinen Leiden erlöst wird. Es wurde sofort eingeschläfert. Den Fahrer sowie den Besitzer der Kuh erwarten Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Derart verletzte Tiere zu transportieren ist aufgrund der erheblichen Leiden, die ihnen zugefügt werden, strikt verboten.

  


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