13.05.2014
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Kleinbetriebe müssen Antibiotikaverbrauch nicht melden
Berlin (aho) – Die im April 2014 in Kraft getretene 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes sieht vor, dass landwirtschaftliche Betriebe, die Tiere zur Mast halten, Daten zum Einsatz von Antibiotika an eine zentrale Datenbank melden müssen. Hiervon sollen kleine Betriebe befreit werden. Nach einer Durchführungsverordnung, die jetzt die Bundesregierung dem Bundesrat zugestellt hat, müssen Betriebe, die im Jahr im Schnitt weniger als 20 Mastrinder, 250 Mastschweine, 1.000 Mastputen oder 10.000 Masthühner halten, die Daten nicht melden.
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