Nach Kritik von Tierschützern: Edeka verweist auf Tierschutzbeauftragte und QS-Zertifizierung
Kiel/Valluhn(aho) – Die Tierschutzorganisation Animal Equality wirft Edeka vor, dass in Zulieferbetrieben der Marke „Gutfleisch“ gegen das Tierschutzrecht verstoßen wird. Die Verstöße werden durch heimlich gedrehte Filmaufnahmen der Tierschützer belegt, die NDR 1 Welle Nord und das Schleswig-Holstein-Magazin des NDR sendeten. Die Aufnahmen zeigen veterinärmedizinisch unversorgte Schweine mit angebissenen Ohren oder blutigen, entzündeten Schwänzen als Folge von Schwanzkannibalismus. Teilweise sind Tiere zu schwach aufzustehen. Sie werden von Buchtengenossen bedrängt und gebissen.
Eindeutige Rechtslage
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) legt in § 4 – „Allgemeine Anforderungen an Überwachung, Fütterung und Pflege“ fest:
(1) Wer Nutztiere hält, hat vorbehaltlich der Vorschriften der Abschnitte 2 bis 6 sicherzustellen, dass
2. das Befinden der Tiere mindestens einmal täglich durch direkte Inaugenscheinnahme von einer für die Fütterung und Pflege verantwortlichen Person überprüft wird und dabei vorgefundene tote Tiere entfernt werden;
3. soweit erforderlich, unverzüglich Maßnahmen für die Behandlung, Absonderung in geeignete Haltungseinrichtungen mit trockener und weicher Einstreu oder Unterlage oder die Tötung kranker oder verletzter Tiere ergriffen werden sowie ein Tierarzt hinzugezogen wird; …
Edeka nimmt Stellung
In einer Stellungnahme betont Edeka, dass das Gutfleisch-Programm in zahlreichen Bereichen über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus geht. Dazu zählt unter anderem laut Edeka:
• Die Betriebe werden nach QS (Qualität & Sicherheit GmbH)- und unseren Gutfleisch-Kriterien (für Futtermittel, Landwirtschaft, Transport, Schlachtung, Fleischwerk) von einem neutralen Prüfinstitut (LC Landwirtschafts-Consulting GmbH), den Fachberatern der Erzeugergemeinschaften sowie unserer Tierschutzbeauftragten kontrolliert.
• Eine Tierschutzbeauftragte bearbeitet gezielt das Thema Tierschutz in der Landwirtschaft, beim Transport und in den Schlachtbetrieben. Sie ist für die Beratung sowie der Überwachung zuständig und strebt eine stetige Weiterentwicklung durch Forschungsprojekte an. So führen wir aktuell gemeinsam mit den Universitäten Kiel und Bonn ein Forschungsprojekt durch. Thema ist „Weiterentwicklung eines Markenfleischprogramms zu einer tiergerechten Urproduktion unter Berücksichtigung ökonomischer und sozialer Aspekte“.
• Alle Betriebe müssen eine QS-Zertifizierung haben. Die landwirtschaftlichen Betriebe unterliegen dem Antibiotika- und Salmonellenmonitoring.
Darüber hinaus befindet sich Edeka nach eigenen Angaben momentan in Abstimmungsprozessen neuer Gutfleisch-Kriterien durch die Teilnahme an der branchenweiten Initiative Tierwohl und auf Basis der Ergebnisse eigener Forschungsprojekte.
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