H5N8: Schweden ordnet Stallpflicht an; Niedersachsen wartet
Stockholm/Hannover (aho) – Wegen der H5N8-Vogelgrippe-Fälle in Großbritannien, Deutschland und den Niederlanden hat das schwedische Landwirtschaftsministerium eine generelle Stallpflicht für Geflügel angeordnet. So soll eine mögliche Ansteckung durch Wildvögel mit den H5N8-Virus verhindert werden. Für Geflügelhalter, die ihre Tiere normalerweise im Freiland halten, sind Ausnahmen von der neuen Vorschrift möglich.
In Niedersachsen wird es vorerst keine generelle Stallpflicht für Geflügel geben. Derzeit gebe es noch keinen Grund, dies vorzuschreiben, verlautete es am Dienstag aus dem Agrarministerium in Hannover. Es sein Aufgabe der Landkreise, zu prüfen, ob die Stallpflicht in Einzelfällen notwendig sei.
Aus der Sicht der niedersächsischen FDP-Landtagsfraktion muss die Stallpflicht zum Schutz von Menschen und Tieren bereits jetzt kommen. Er könne nicht nachvollziehen, dass Agrarminister Christian Meyer (Grüne) „derzeit keinen Anlass für eine Stallpflicht sieht“, sagte der agrarpolitische Sprecher der Fraktion, Hermann Grupe. Eine Stallpflicht einzuführen, wenn es auch in Niedersachsen nachgewiesene Fälle gebe, sei „viel zu spät“. Ideologischer Freiland-Fetisch dürfe nicht wichtiger sein als die Verhinderung einer gefährlichen Tierseuche. Durch die geplanten Einschränkungen bei der Gänsejagd werde das Risiko einer „tödlichen Epidemie“ zusätzlich verschärft, so der Politiker.
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