Landkreis Emsland empfiehlt Freilandgeflügel vorsorglich einzustallen
Meppen (aho) – Obwohl nach derzeitigem Stand keine rechtliche Grundlage besteht, um eine Aufstallung von Geflügel anzuordnen, empfiehlt der Landkreis Emsland allen gewerblichen Geflügelhaltern und auch Hobbyhaltern freilaufende Tiere vorsorglich einzustallen.
Darüber hinaus weist der Landkreis Emsland auf die genaue Einhaltung der so genannten Biosicherheitsmaßnahmen durch die Tierhalter hin, zu denen u. a. die Verwendung von Schutzkleidung beim Kontakt mit den Tierbeständen sowie ein begrenzter Personenverkehr zählen.
Der Landkreis Emsland steht bei der Frage der Bewertung des Seuchengeschehens in enger Abstimmung u. a. mit den Nachbarlandkreisen Grafschaft Bentheim, Cloppenburg und Vechta. Für ein Aufstallungsgebot sind hohe Voraussetzungen notwendig, informiert der Landkreis. Es muss umfassend abgewogen werden, damit eine Aufstallungsverfügung begründet und rechtlich haltbar ist. Eine abschließende Entscheidung ist dies nicht. Auf der Grundlage der weiteren Seuchenentwicklung muss diese Entscheidung ständig neu überdacht werden.
Im Landkreis Emsland waren zuletzt im Mai 2013 zwei Fälle von milder Vogelgrippe (Typ H7) in Legehennenställen aufgetreten. Die Tiere mussten tierschutzgerecht getötet werden, erinnert der Landkreis.
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