Hamburger Geflügel muss in den Stall
Hamburg (aho) – In Abstimmung mit anderen Bundesländern verhängte Hamburg am Dienstag zum Schutz vor der Vogelgrippe ein Aufstallungsgebot für Geflügel. In der Hansestadt sind rund 900 vorwiegend private Geflügelhalter von der Stallpflicht betroffen, teilte jetzt die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz mit. Bei Nichtbeachtung drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro.
Vorbeugende Maßnahmen
Nach der Geflügelpestverordnung sind von Geflügelhaltern – egal ob privat oder gewerblich – vorbeugend unbedingt folgende allgemeinen Schutzmaßregeln einzuhalten, um das Risiko einer Virus-Übertragung zu minimieren:
- Wer Geflügel nicht nur in Ställen hält, darf die Tiere nur an Stellen füttern, die Wildvögeln nicht zugänglich sind. Zudem sollten die Tiere nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden.
- Futter, Einstreu und so weiter dürfen nicht an Orten aufbewahrt werden, zu denen Wildvögel Zugang haben.
- Bei vermehrten Todesfällen, Veränderung der Legeleistung oder bei Gewichtsabnahme hat der Besitzer durch einen Tierarzt Vogelgrippe oder Geflügelpest ausschließen zu lassen.
- Ställe sollten nur mit sauberem Schuhwerk betreten werden (Plastiküberzieher).
- Der Halter muss ein Register über Zugänge und Abgänge von Geflügel führen, einschließlich Nennung des Transporteurs und Empfängers.
- Es müssen Aufzeichnungen über verendete Tiere gemacht werden (bei Beständen über 100 Tiere).
- Es müssen Aufzeichnungen über die Legeleistung je Werktag gemacht werden (bei Beständen über 1.000 Tiere).
Alle zuständigen Behörden beobachten aufmerksam den weiteren Verlauf der Geflügelpest in Europa. Nur bei strikter Beachtung der eingeleiteten Vorsichtsmaßnahmen lässt sich das Risiko eines großflächigen Seuchenausbruches beim Nutzgeflügel in Deutschland begrenzen.
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