Landkreis Cloppenburg zieht die Reißleine: Schweinehalter muss Tierhaltung einstellen
[Sreenshot; NDR] Cloppenburg (aho) – Der Landkreis Cloppenburg hat gegen einen Schweinehalter wegen grober Tierschutzverstöße ein Tierhaltungs- und Nutzungsverbot erlassen. Auslöser waren Filmaufnahmen von Tierschützern, die todkranke, nicht separierte und tierärztlich unversorgte Tiere zeigten. Eine Kontrolle des Veterinäramts Cloppenburg bestätigten die unhaltbaren Zustände. Der Schweinehalter muss jetzt die Stallungen umgehend räumen.
Neben dem Tierhaltungs- und Nutzungsverbot drohen dem Schweinehalter weitere rechtliche Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittelt wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Der Landwirt war schon im Jahr 2011 unrühmlich aufgefallen. Ab August 2011 war ein Großteil seiner Schweine verhungert, weil er die Tiere über Wochen nicht gefüttert hatte. Damals wurde der Landwirt zu einer einjährigen Freiheitsstrafe verurteilt, die aber zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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