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Pauschales Verbot von Reserveantibiotika in der Tierhaltung ist tierschutzwidrig

goetz_02(bpt) – Einen Masterplan für eine Landwirtschaft, „die mit der Natur arbeitet und nicht gegen sie“, berät die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen auf ihrer Klausurtagung derzeit in Weimar. Ganz oben auf der Agenda: ein Verbot für den Einsatz von Reserveantibiotika in der Tierzucht.

„Krankheiten bei Menschen nicht mehr behandeln zu können, weil angeblich in der Tierhaltung die letzten wirksamen Antibiotika verschlissen werden, ist natürlich ein Thema, das bestens dafür geeignet ist, Ängste bei Menschen zu schüren und damit zu punkten“, kommentiert der Präsident des Bundesverbandes Praktizierender Tierärzte (bpt), Dr. Hans-Joachim Götz, das Vorhaben der Grünen. Doch so einfach, wie es scheint, ist es nicht. Das Problem der Antibiotikaresistenzen in der Humanmedizin lässt sich damit nicht lösen. Ein Blick auf die Auswertung der dritten Datenerhebung zur Antibiotikaabgabe in der Tiermedizin durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigt, dass im Jahr 2013 lediglich rund ein Prozent der Gesamtantibiotikamenge auf die so genannten Reserveantibiotika Fluorchinolone und Cephalosporine der 3. und 4. Generation entfielen.

Tatsächlich werden diese Wirkstoffklassen laut Information des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte in der Humanmedizin aber gar nicht als Reserveantibiotika verwendet, sondern sind häufig Mittel der Wahl für die Therapie spezifischer Infektionserkrankungen. Gleichwohl wird ihre Verwendung in der Tiermedizin als kritisch eingestuft. „Sinnvollerweise sollte also erst einmal seitens der Humanmedizin klar definiert werden, welche antimikrobiellen Substanzen wirklich als Reserveantibiotika einzustufen sind, bevor jemand ein Pauschalverbot für die Anwendung in der Tierhaltung fordert“, erklärt Götz.

Tatsache ist, auf die Verwendung von Reserveantibiotika kann bei der Behandlung von Tieren nicht verzichtet werden, soll es nicht zum Therapienotstand mit allen Konsequenzen für die Tiergesundheit und den Tierschutz kommen. Gleichwohl muss der Einsatz von Reserveantibiotika immer eine Einzelfallentscheidung bleiben und strikt nach den bereits seit dem Jahr 2000 in der Tiermedizin etablierten Antibiotikaleitlinien erfolgen. Im Übrigen zielt auch die sich gerade in der praktischen Umsetzung befindliche 16. AMG-Novelle darauf ab, den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung zu reduzieren.

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