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Niedersachsens Rinderbestände nach 27 Jahren frei von BHV1

rinderkopfHannover (aho) – Nach 27 Jahren ist in Niedersachsen die Sanierung der Rinderbestände vom „Bovinen Herpesvirus Typ 1″ (BHV1), auch Rinderherpes genannt, nun erfolgreich abgeschlossen. Das Land hat kürzlich den Antrag auf Anerkennung als BHV1-freie Region an die EU-Kommission übersandt. Mit der Anerkennung wird nach Mitteilung des Agrarministeriums in Hannover bis Endes des Jahres gerechnet.

Im November 2014 war eine EU-Verordnung zum Schutz der Tiere vor einer Infektion mit BHV1 in Kraft getreten, um die Sanierung abzuschließen. Seitdem war eine Einstallung von Rindern aus nicht BHV1-freien Betrieben verboten. Auch eine Impfung gegen das Virus war nicht mehr erlaubt. Rinder aus noch nicht BHV1-freien Betrieben durften zudem nur im Stall gehalten werden. Bis zum 1. Mai 2015 mussten die Tierhalter alle sogenannten „Reagenten“ aus den Betrieben entfernen – also jene infizierten Tiere, die zwar wieder genesen, aber ein Leben lang Virusträger bleiben. Jetzt ist die Haltung BHV1-infizierter Rinder in Niedersachsen komplett verboten. Zwar werden in drei Betrieben derzeit noch Reagenten gehalten, sie müssen aber bis November entfernt werden.

Als Beihilfe für das Entfernen positiv getesteten Rinder erhielten die Tierhalter – in Abhängigkeit vom Befallsgrad der Infektion – in Beständen bei weiblichen Rindern, die 24 Monate oder älter waren, gestaffelte Beihilfen. Pro Rind waren es zwischen 200 und 400 Euro. Die Tierseuchenkasse zahlte in den vergangenen fünf Jahren Beihilfen in Höhe von vier Millionen Euro für die Entfernung von 20.000 Reagenten. Insgesamt hat die BHV1-Sanierung rund 164 Millionen Euro gekostet. An den Kosten beteiligt sich das Land Niedersachsen zu 50 Prozent.

Um bei Neuausbrüchen Reagenten unverzüglich aus dem Bestand zu entfernen, ist es in Zukunft in Absprache mit dem Ministerium und der Tierseuchenkasse möglich, die Schlachtung der Tiere anzuordnen. Damit erhalten die Tierhalter anstatt der Beihilfe eine Entschädigung, die dem sogenannten gemeinen Wert der Tiere entspricht.

Mit einer Anerkennung als BHV1-freies Gebiet schließt Niedersachsen zu den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Sachsen und Bayern auf. In der EU haben bisher Dänemark, Österreich, Finnland, Schweden und die Provinz Bozen in Italien den Status „BHV1-frei“. In diese Länder und Staaten können Rinder in Zukunft ohne Zusatzgarantien verbracht werden. Eine Attestierung als BHV1-frei ist hier nicht mehr erforderlich.

Darüber hinaus gelten dann auch für Niedersachen die höheren Gesundheitsanforderungen für Rinder, die aus nicht anerkannten Gebieten Deutschlands oder Mitgliedstaaten hierher geliefert werden. Diese Rinder müssen in Quarantäne gehalten, dort auf die BHV1-Infektion untersucht werden und dürfen nicht geimpft sein. Schlachtrinder können ohne den Status „BHV1-frei“ nur noch dann nach Niedersachsen verbracht werden, wenn sie unmittelbar zum Schlachthof kommen.

Hintergrund:

Bei BHV1 – bekannt auch als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) – und bei BVDV (Bovines Virusdiarrhoe-Virus) handelt es sich um virusbedingte Krankheiten der Rinder, die zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbeständen führen können. Für den Menschen sind sie völlig ungefährlich. Beide Krankheiten kommen weltweit vor und können über einzelne unerkannt infizierte Tiere im Bestand weiter verbreitet werden. Von bundesweit 12,7 Millionen Rindern werden in Niedersachsen 2,7 Millionen Rinder in gut 22.000 Beständen gehalten.

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