Dringender Verdacht auf Geflügelpest im Kreis Cham
Cham (aho) – Im Rahmen einer routinemäßigen Monitoring-Untersuchung des Hausgeflügels wurden bei einem Geflügelbetrieb im Bereich der Stadt Roding (Landkreis Cham) Laborbefunde erhoben, die für eine Infektion der Tiere mit dem Erreger der Geflügelpest sprechen. Es handelt sich um einen Betrieb mit ca. 12.900 Tieren (Legehennen, Enten, Gänse und Puten). Nach weiteren Untersuchungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und das Nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut für Tiergesundheit (FLI), ergibt sich nach der aktuellen Befundlage ein amtlicher Verdacht auf Geflügelpest. Welcher Typ von Geflügelpest vorliegt, wird derzeit anhand weiterer Laboruntersuchungen am FLI geklärt.
Das Landratsamt Cham hat unverzüglich bereits am Freitag die Sperrung des betroffenen Anwesens verfügt. Da der Erreger leicht auf Tiere übertragbar ist, dürfen weder Tiere noch tierische Produkte aus dem Anwesen verbracht werden. Aus demselben Grund gelten auch für den Personenverkehr im Bereich des betroffenen Anwesens Einschränkungen.
Nach der Geflügelpestverordnung ist schon beim Vorliegen eines Verdachtsfalles aus seuchenhygienischen Gründen die sofortige Keulung des gesamten Geflügelbestandes auf dem Hof durchzuführen. Das Landratsamt Cham hat die Vorbereitungen zur Tötung in Abstimmung mit dem Betriebsinhaber am Samstag eingeleitet. Die Regierung der Oberpfalz, das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind beteiligt.
Eine Fachfirma hat heute mit der Tötung der Tiere unter strengen Hygienevorkehrungen und unter Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen begonnen. Die getöteten Tiere werden in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt unschädlich beseitigt. Nach Abschluss der Maßnahme stehen umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten an.
Das Landratsamt Cham weist darauf hin, dass es sich bei der Geflügelpest um eine anzeigepflichtige Tierseuche handelt. Auch die Geflügelhalter in nicht betroffenen Gebieten können durch die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen ihren Beitrag gegen die Ausbreitung der Seuche leisten. Hierzu gehört insbesondere, unklare Krankheits- bzw. Todesfälle bei Geflügel durch eine schnellstmögliche Untersuchung auf Geflügelpest abzuklären. In allen Verdachtsfällen ist umgehend das zuständige Veterinäramt zu informieren.
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