Niedersachsen nun frei vom BHV1
Hannover (aho) – Nach 27 Jahren sind die niedersächsischen Rinderbestände frei vom „Bovinen Herpesvirus Typ 1″ (BHV1), auch Rinderherpes genannt. Hierzu informiert das Agrarministerium in Hannover. Der erfolgreiche Abschluss der Maßnahmen wurde nun von der Kommission der Europäischen Union anerkannt. Mit der Bekanntmachung dieses Beschlusses im Bundesanzeiger hat Niedersachsen formell den Status BHV1-frei entsprechend der EU-Richtlinie über die „Regelung viehseuchenrechtlicher Fragen beim innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Rindern und Schweinen“.
In der Europäischen Union haben nunmehr Dänemark, Österreich, Finnland, Schweiz, Schweden, die Region Bozen und Aostatal in Italien sowie die Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen den Status „BHV1-freie Region“. Der Status ´BHV1-frei´ macht es möglich, Rinder ohne Zusatzgarantien in andere BHV1-freie Länder und Staaten zu vermarkten.
Die Erkrankung mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 ist für Menschen ungefährlich. Allerdings führt der Virusbefall zu Leistungseinbußen bei Tieren. Allein in den vergangenen fünf Jahren zahlte die Tierseuchenkasse Beihilfen in Höhe von vier Millionen Euro und Entschädigungen in Höhe von 600.000 Euro für die Entfernung von etwa 12.000 Reagenten. So werden jene Tiere bezeichnet, die zwar Antikörper aufweisen, aber nicht unbedingt auch erkrankt sind. Sie müssen gleichwohl aus den Beständen entnommen werden, weil ansonsten die Viruserkrankung durch bestimmte Faktoren wie Stress wieder auftreten könnte. Insgesamt hat die BHV1-Sanierung rund 165 Millionen Euro gekostet. An den Kosten beteiligt sich das Land Niedersachsen zu 50 Prozent.
Der Transport von Zucht- und Nutzrindern aus nicht BHV1-freien Regionen oder Mitgliedstaaten nach Niedersachsen ist ab sofort nur zulässig, wenn die Tiere nicht geimpft sind, für 30 Tage in Quarantäne gehalten wurden und während der Quarantäne auf die BHV1-Infektion untersucht wurden. Dagegen dürfen Schlachtrinder aus nicht BHV1-freien Regionen ohne zusätzliche Untersuchungen direkt zum Schlachthof gebracht werden. Diese Regelungen gelten sowohl für Rinderbestände in Niedersachsen als auch für Sammelstellen und Viehhandlungen.
Um den Fortbestand des Status BHV1-frei sicherzustellen, werden Rinder in Niedersachsen wie auch bisher auf BHV1 untersucht. Sofern in niedersächsischen Beständen Reagenten auftauchen, müssen diese unverzüglich aus den Beständen entfernt werden. Ein Export in BHV1-freie Länder ist untersagt. Ein Transport in andere Länder wie die Niederlande oder Großbritannien ist nur dann möglich, wenn der Bestand in Niedersachsen nicht gesperrt werden musste. Hierfür können Beihilfen in Höhe von 200 Euro pro Masttier und 400 Euro pro Zuchttier gewährt werden. Scheidet eine solche Option aus, muss die Tötung der Rinder angeordnet werden. Die Tierhalter erhalten in diesen Fällen eine Entschädigung in Höhe des Wertes der Rinder.
Hintergrund:
Bei BHV1 – bekannt auch als IBR (Infektiöse Bovine Rhinotracheitis) – und bei BVDV (Bovines Virusdiarrhoe-Virus) handelt es sich um virusbedingte Krankheiten der Rinder, die zu hohen wirtschaftlichen Verlusten in den Rinderbeständen führen können. Beide Krankheiten kommen weltweit vor und können über einzelne unerkannt infizierte Tiere im Bestand weiter verbreitet werden. Von bundesweit 12,7 Millionen Rindern werden in Niedersachsen 2,7 Millionen Rinder in rund 22.000 Beständen gehalten.
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