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Schweinezüchter Straathof scheitert vor Verwaltungsgericht Magdeburg

richter_hammerMagdeburg (aho) – Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am Montag das Tierhaltungsverbot gegen den Schweinezüchter Adrianus Straathof bestätigt. „Das Gericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass dem Kläger das Halten und Betreuen von Schweinen zu Recht untersagt worden ist“, teilte das Gericht in einer Pressemitteilung mit. Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat nach mehrtägiger mündlicher Verhandlung die Klage, mit der sich der Kläger Straathof gegen das vom Landkreis Jerichower Land gegen ihn erlassene Verbot des Haltens und Betreuens von Schweinen gewandt hat, abgewiesen. Aktenzeichen: 1 A 1198/14 MD
Die Schwere und die Vielzahl der festgestellten Verstöße habe keine positive Prognose für die Zukunft ermöglicht. Kranke Tiere seien nicht ausreichend versorgt worden mit der Folge zahlreicher unzureichend oder gar nicht behandelter Verletzungen und Erkrankungen. Diese seien im Wesentlichen durch tierschutzwidrige Haltungsbedingungen verursacht worden. Zudem – so die weitere Begründung der Kammer – seien überlange, gesetzlich nicht zugelassene Verweildauern in Kastenständen, zu schmale und zu kurze Kastenstände für Sauen und ein tierschutzwidriger Umgang mit überzähligen Ferkeln und sog. Kümmerern festgestellt worden. Eine tierärztliche Krankenbehandlung solcher Ferkel habe es nicht gegeben, sondern eine Anweisung durch den Kläger, Tiere, die binnen einer Woche in der „Krankenbucht“ nicht gesundeten, zu töten.

Das Gericht kam zu der Auffassung, dass der Kläger als verantwortlicher Tierhalter anzusehen sei. Der Landkreis sei zutreffend davon auszugehen, dass die sich aus Art. 12 und 14 GG (Berufsfreiheit und Eigentumsgarantie) ergebenden Grundrechte des Klägers hinter den Interessen des Tierschutzes (Art. 20a GG) zurücktreten müssten.
 
Das Urteil ist deutschlandweit gültig. Die Berufung gegen das Urteil hat das Gericht nicht zugelassen. In dem Verfahren gehe es nicht um die grundsätzliche Bewertung der Massentierhaltung, sondern um einen Einzelfall tierschutzwidriger Haltung, wenngleich diese Entscheidung für den Kläger bundesweite Geltung habe.
 
Der Kläger kann gegen die Entscheidung einen Antrag auf Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt stellen.

 Unklar sind die Folgen des Urteils. Straathof, der als einer der größten Schweinezüchter in Europa galt, hatte wegen des Verfahrens seine Funktion als Geschäftsführer abgegeben. Später übergab er zudem seine Anteile an dem Unternehmen mit Betrieben in mehreren Bundesländern an einen Treuhänder.

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