Schweiz: Zusätzliche Kontrollen auf Viehhandelsbetrieben
Bern (BVL) – Der Veterinärdienst Schweiz hat beschlossen, Viehhandelsbetriebe dieses Jahr zusätzlich zu kontrollieren. Diese waren in den letzten Jahren öfters in BVD-Fälle involviert und stehen deshalb im Fokus der Kontrollen.
In jedem heute noch auftretenden BVD-Seuchenfall werden umfangreiche Abklärungen durchgeführt. Sie dienen dazu, allfällig persistent mit dem BVD-Virus infizierte Tiere (PI-Tiere) der gleichen Infektionskette aufzuspüren und zu eliminieren. Folgeinfektionen sollen so verhindert und die Infektionskette unterbrochen werden.
Voraussetzung dafür sind verlässliche Daten in der Tierverkehrsdatenbank sowie eine vollständige Dokumentation der Tiergeschichten. Falsche Angaben oder Lücken behindern die Ausrottung der BVD: PI-Tiere bleiben unerkannt und das Virus kann sich ungehindert ausbreiten.
Die letzten Jahre haben gezeigt, dass die Meldungen zur Tierverkehrskontrolle bei einigen Tierhaltern fehlerhaft oder unvollständig sind. Wiederholt hat dies dazu beigetragen, dass die Infektionskette nicht unterbrochen und Ausbrüche nicht rasch genug eingedämmt werden konnten.
Intensiver Tierverkehr und eine größtenteils ungeschützte Rinderpopulation (keine Immunisierung) tragen in der Schweiz heute dazu bei, dass sich das Virus sehr rasch von neuem ausbreiten und festsetzen kann.
Der Veterinärdienst Schweiz hat deshalb beschlossen Tierhaltungen, die erhebliche Mängel bei der Umsetzung der Vorschriften der Tierverkehrskontrolle aufweisen, dieses Jahr zusätzlich zu kontrollieren. Viehhandelsbetriebe waren in den letzten Jahren öfters in BVD-Fälle involviert und stehen deshalb im Fokus der Kontrollen. Handelsbetriebe sind auch epidemiologisch von besonderer Bedeutung: Aufgrund vernetzter Handelsbeziehungen kann sich das Virus rasch auf sehr viele Betriebe übertragen – mit schwerwiegenden Konsequenzen.
Die Kontrollen werden größtenteils unangemeldet durchgeführt. Ziel der zusätzlichen Maßnahme ist, die Qualität der Tierverkehrsdaten zu verbessern; Aufenthalte eines jeden Rindes sollen lückenlos bis zu seinem Geburtsbetrieb zurückverfolgt werden können.
Pressemitteilung Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV, Schweiz.
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