Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht: NRW will Verbot des Tötens von Eintagsküken erreichen
Düsseldorf (aho) – Das Land Nordrhein-Westfalen wird weiter versuchen, über den Gerichtsweg ein Verbot des Tötens von männlichen Eintagsküken zu erreichen. Das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium hat es die beiden Kreise Gütersloh und Paderborn dazu veranlasst, Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einzureichen. Das teilte jetzt das Ministerium in Düsseldorf mit.
Bereits im September 2013 ist NRW als erstes Bundesland gegen die gängige Praxis in der Legehennen-Aufzucht vorgegangen. Im Herbst 2013 wurden die Kreisordnungsbehörden per Erlass angewiesen, den Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster, der sich das nordrhein-westfälische Agrarministerium angeschlossen hat, liegt für das Töten der Küken kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vor und ist damit strafbar. Dieser Rechtsauffassung schloss sich im Frühjahr 2016 anlässlich weiterer Strafanzeigen auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm an.
Gegen die Untersagungsverfügungen der Kreisordnungsbehörden auf Grund des Ministeriumserlasses haben landesweit elf Brütereien geklagt. In zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster in zwei Urteilen vom 20. Mai 2016 (Aktenzeichen 20 A 488/15; 20 A 530/15) die Entscheidungen des Verwaltungsberichtes Minden bestätigt. Die Tötung von männlichen Eintagsküken sei nicht zu beanstanden, da es an einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung fehle. Die Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision haben die Kreise Gütersloh und Paderborn auf Veranlassung des Ministeriums nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt.
Folgt das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht, will das Ministerium vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.
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