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57 Schweine sofort getötet: Massive Verstöße gegen das Tierschutzrecht in einem Schweinemastbetrieb

Schwanzkannibalismus_03Ulm (aho) – Anonyme Hinweise haben Behörden auf einen Schweinemastbetrieb im Alb-Donau-Kreis aufmerksam gemacht. Dort wurden zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz festgestellt. Wie das Landratsamt des Alb-Donau-Kreis mitteilt, wurde der Betrieb in den letzten Tagen mehrfach aufgesucht und kontrolliert.

Es wurde laut Landratsamt festgestellt, dass von den über 1.200 Mastschweinen rund 15 Prozent Erkrankungen und Verletzungen aufwiesen. Dabei handelt es sich vor allem um Bissverletzungen an Ohren und Schwänzen. Diese Tiere waren zum größten Teil nicht von den gesunden Artgenossen in einer eigenen Krankenbucht separiert. 57 Tiere mussten aus Gründen des Tierschutzes sofort getötet werden. Dies wurde vor Ort durch Tierärzte in enger Ansprache mit der Veterinärbehörde entschieden und durchgeführt. Beide Seiten verständigen sich auch auf weitere Behandlungsmaßnahmen bei erkrankten oder verletzten Tieren, gegebenenfalls auch auf weitere Tötungen aus Gründen des Tierschutzes.

Auch das Stallklima und die Stallhygiene wiesen Mängel auf, etwa durch starke Verkotung und teilweise verschmutzte Abluftschächte. Die Buchten, in denen die Tiere gehalten werden, waren zum Teil überbelegt. Beschäftigungsmaterial war nicht ausreichend vorhanden. Mängel gab es auch bei der Betriebsdokumentation.

Landratsamt und Ministerium für Ländlichen Raum stimmen darin überein, dass die Vorkommnisse auf dem Betrieb lückenlos aufgeklärt und umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden. Welche veterinärrechtlichen und weiteren Konsequenzen aus den Kontrollergebnissen mit Blick auf den Betrieb gezogen werden, wird nach der derzeit noch laufenden Auswertung der Faktenlage entschieden. Auch die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen, so das Landratsamt.

Als Konsequenz aus diesen Vorkommnissen kündigte Landrat Heiner Scheffold an, künftig verstärkt unangemeldete veterinärmedizinische Kontrollen in der Nutztierhaltung im Alb-Donau-Kreis erfolgen zu lassen, so das Landratsamt abschließend.

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