Geflügelpest: Bundesweit einheitliches, risikobezogenes Vorgehen
Berlin (aho) – Nach der gestrigen Sitzung des Zentralen Krisenstabs Tierseuchen wurde unter Leitung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft einvernehmlich ein bundesweit einheitliches, risikobezogenes Vorgehen zum Schutz vor der Geflügelpest beschlossen. Anhand der regionalen Risikoprofile, wollen die Bundesländer dort die Aufstallung für gehaltenes Geflügel anordnen, wo die Wahrscheinlichkeit eines Eintrages der hochansteckenden Virusvariante H5N8 hoch ist. Das sind insbesondere Feuchtgebiete, Rastgebiete von Zug- und Wildvögeln, aber auch Gebiete mit einer hohen regionalen Dichte von Geflügelbetrieben. Das heißt, es gilt nicht für alle Geflügelhaltungen in Deutschland, aber es können deutschlandweit Betriebe betroffen sein.
Gleichzeitig wurde die Bund-Länder-Task Force Tierseuchen damit beauftragt, einheitliche Maßnahmenbündel, die in den Risikogebieten zur Anwendung kommen müssen, zwischen den Ländern abzustimmen. Einig waren sich Bund und Länder auch darin, dass Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen in allen Geflügelbetrieben erhöht werden müssen. Die dazu möglichen Anordnungen aus dem Bundesrecht, wollen die Länder ebenfalls einheitlich treffen.
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