Vogelgrippeausbruch in einem Gänsebestand in Gersten
Gersten (aho) – Der Verdacht auf H5N8-Vogelgrippe in einem Gänsebestand in der Gemeinde Gersten (Samtgemeinde Lengerich) hat sich bestätigt. Das teilte der Landkreis Emsland mit. Der Bestand mit 3.000 Zuchtgängen wird geräumt.
Darüber hinaus wird im Radius von 3 km um den Ausbruchsbetrieb ein Sperrbezirk und im Radius von 10 km ein Beobachtungsgebiet eingerichtet. Im Sperrbezirk und im Beobachtungsgebiet ist jeglicher Transport von lebendem Geflügel und von Eiern verboten. Daneben werden epidemiologische Ermittlungen vorgenommen, um die Ursache sowie weitere Kontaktbetriebe festzustellen. Tritt 21 Tage nach der Reinigung des betroffenen Betriebs kein neuer Fall auf, kann der Sperrbezirk aufgehoben werden. Das Gebiet wird dann Teil des Beobachtungsgebietes, das frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.
Die aktuell angeordnete Aufstallungspflicht, die der Landkreis Emsland Mitte November 2016 angewiesen hatte, bleibt weiterhin bestehen. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hierzu wird in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Im Landkreis Emsland war zuletzt im Juli 2015 die hochpathogene Form der Vogelgrippe in einem Bestand mit Legehennen in Herzlake festgestellt worden.
Reply to “Vogelgrippeausbruch in einem Gänsebestand in Gersten”