Schleswig-Holstein frei von Rinderherpesvirus BHV1
Kiel (aho) – Die EU-Mitgliedsstaaten haben Schleswig-Holstein als frei vom „Bovinen Herpesvirus Typ 1“ anerkannt. Hierüber informiert aktuell das Agrarministerium in Kiel. Voraussetzung für die Anerkennung als BHV1-freie Region ist, dass alle Milch- und Mutterkuhbetriebe in Schleswig-Holstein frei von BHV1-Reagenten sind.
Vor dem Inkrafttreten der Handelserleichterungen muss die formale Anerkennung durch einen EU-Durchführungsbeschluss und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgen. Hiermit wird in Kürze gerechnet. Erst dann entfallen die mit hohem Aufwand verbundenen Zusatzgarantien wie Blutuntersuchungen und Unterbringung in Quarantäne für Verbringungen in BHV1-freie Regionen.
Biosicherheitsmaßnahmen und Kontrollen weiterhin erforderlich
Um den Status als BHV1-freie Region nicht zu gefährden, muss eine Einschleppung des Virus in Rinderbestände weiterhin verhindert werden. Die Bundesverordnung sieht hierfür auch für BHV1-freie Regionen regelmäßige Bestandsuntersuchungen vor. Alle Rinderhalter sind aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben weiterhin einzuhalten, Tier- und Personenkontakte auf ein Minimum zu beschränken.
Hintergrund
Das Bovine Herpesvirus Typ 1 kann bei den Tieren zu Fieber, verringerter Milchleistung, Aborten und Lungenerkrankungen führen. Eine Übertragung findet von Tier zu Tier, aber auch durch Personen und Gerätschaften statt. Das Virus wird häufig von Tieren eingeschleppt, die keine Krankheitszeichen zeigen. Fast alle Bundesländer sind ebenso wie einige EU-Mitgliedsstaaten als BHV1-freie Regionen anerkannt.
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