Schweiz: BLV ruft zur Wachsamkeit wegen Vogelgrippe auf
Bern (aho) – Aufgrund der besorgniserregenden Lage in Europa und wegen den nun von Süden nach Norden zurückkehrenden Wildvögeln, gelten in der Schweiz die Schutzmaßnahmen gegen die Vogelgrippe weiterhin. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) der Schweiz mitteilt, sind sie bis zum 31. März 2017 gültig.
Zum Schutz des Hausgeflügels muss weiterhin jeder Kontakt mit Wildvögeln vermieden werden, obwohl bis heute in der Schweiz keine Ansteckung bei Hausgeflügel festgestellt wurde. Geflügelmärkte, Ausstellungen mit Geflügel oder ähnliche Anlässe bleiben verboten. Schweizer Freiland-Geflügelprodukte und Eier dürfen trotz der Maßnahmen weiterhin mit der Kennzeichnung “Freiland“ vermarktet werden, so das BLV.
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