Geflügelpest: Zahlreiche Verstöße gegen Auflagen; Bestände nicht gemeldet
Ingelheim am Rhein (aho) – Wie in vielen Landkreisen haben auch die Amtsveterinäre des Landkreises Mainz-Bingen die Einhaltung der Stallpflicht zum Schutz vor der Geflügelpest überwacht. Leider haben sich einige der Halter nicht an die Auflagen gehalten, so der Landkreis in einer Presseinformation. 28 Ordnungswidrigkeitsanzeigen waren die Folge. Weitere zwölf waren nötig, weil sich bei Kontrollen herausgestellt hatte, dass die Bestände gar nicht angemeldet waren, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Selbst bei Nachkontrollen hatten einige der Halter die von den Veterinären angeordneten Maßnahmen nicht umgesetzt. Dies hatte eine Erhöhung der Bußgelder bis zur mittleren dreistelligen Höhe zur Folge. Rund 22 Anzeigen wurden übrigens von Nachbarn gestellt, die meist aus Angst vor der Gefahr für die eigenen Bestände Halter anzeigten, die sich nicht an die Schutzmaßnahmen hielten.
Die Unsicherheit bei den Geflügelhaltern war spürbar. „Wir hatten rund fünf bis acht Anfragen zur Umsetzung der Stallpflicht täglich, über mehrere Wochen“, berichtet Dr. Markus Wacker, Leiter des Veterinäramtes der Kreisverwaltung Mainz-Bingen. Ihm ist eine Klarstellung wichtig: Die getroffenen Maßnahmen basieren allesamt auf den Empfehlungen des Friedrich-Löffler-Institutes, des nationalen Referenzlabors für Tierseuchen.
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