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Tiertransporte kontrolliert

Tiertransporte[6 Schweine zuviel auf Anhänger] Oldenburg (aho) – Bei Verkehrskontrollen mit dem Schwerpunkt „Tiertransporte“ am 16. und 23. März 2017 in Hemmelte, Lastrup, Essen, Emstek, Dinklage und auf den Bundesstraßen B 68, B 213 zahlreiche Verstöße festgestellt.

In Hemmelte wurde auf der Bundesstraße B 68 der Lastzug eines Fahrers kontrolliert, der 24 Milchkühe geladen hatte. Hier fiel den auf, dass Kot und Urin aus dem Zugfahrzeug auf die Straße gelangte. Das ist zum einen aus tierseuchenrechtlicher Sicht bedenklich, stellt aber auch eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. Denn die tierischen Abgänge sorgen für eine glatte Fahrbahn. Zudem wies der dazugehörige Anhänger diverse Beschädigungen auf. Besonders gefährlich für die Tiere an Bord des Lastzuges: Eine herausgebrochene Querverstrebung mit einem scharfkantigen Ende, an denen sich die Kühe hätten verletzen können. Gegen Fahrer und Unternehmer wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Zudem wurde die zuständige Veterinärbehörde mit der Überprüfung des Anhängers beauftragt.

Ein Transport von Jungbullen zu einem Schlachthof geriet ebenfalls in die Kontrolle. Der Fahrer hatte alle Bullen zusammen auf den Transporter geladen, ohne für eine Einteilung in Gruppen zu sorgen und diese durch eine stabile Trennvorrichtung zu unterteilen. Bei starken Bremsmanövern kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass die Jungbullen durch das Gewicht der anderen geladenen Tiere eingequetscht werden. Darüber hinaus fiel auf, dass sich ein Abtrenngitter von der Decke gelöst hatte und auf dem Rücken eines Tieres lag. Dem Fahrer droht nun eine Geldbuße.

Der Fahrer eines Pkw-Anhänger-Gespannes beförderte insgesamt 11 Schweine in seinem Viehanhänger. Dadurch war dieser um 26 Prozent überladen. Bei einer Inaugenscheinnahme der Ladefläche konnte festgestellt werden, dass die Tiere fast übereinandergestapelt waren und die Bodenfläche nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen entsprach. Tatsächlich hätte der Fahrzeugführer auf dem Anhänger lediglich 5 Schweine dieser Größe mitnehmen dürfen. Zudem waren auch hier keine Gruppen gebildet worden. Der Fahrer führte keine Transportpapiere mit sich und konnte auch keine Reinigung und Desinfektion des Anhängers vor Fahrtantritt nachweisen. Mit Unterstützung des zuständigen Veterinäramtes wurden die Tiere weiter untersucht. Das Ergebnis steht derzeit noch aus. In jedem Fall erwartet den Fahrer ein empfindliches Bußgeld.

Auf der B 213 in Höhe Lastrup fielen am gestrigen Donnerstag zwei Hähnchentransporte auf. Diese hatten jeweils fast 8.000 Hähnchen geladen. Bei einer Wägung der Fahrzeuge wurde eine Überladung von jeweils zehn Prozent festgestellt. Zudem hatte einer der Fahrer seine vorgeschriebene tägliche Ruhezeit um über zweieinhalb Stunden unterschritten. Von beiden Fahrern wurde vor Ort eine Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro einbehalten. Die Weiterfahrt wurde nur deshalb gestattet, weil ein Abladen unnötig Stress bei den Tieren ausgelöst hätte. Gegen das Transportunternehmen wird ein Vermögensabschöpfungsverfahren eingeleitet. Dadurch wird sichergestellt, dass kein finanzieller Vorteil durch die illegal durchgeführten Transporte entstehen kann.

In Emstek wurde ein Viehtransporter angehalten. Er hatte 153 Mastschweine geladen und war auf dem Weg zum Schlachthof. An seinem Fahrzeug war ein Hubboden defekt, so dass die Tiere lediglich auf zwei statt auf drei Ebenen geladen werden konnten. Hier besteht der begründete Verdacht, dass die Schweine nicht ausreichend Bodenfläche zur Verfügung hatten. Über das Schlachtprotokoll soll nun das Lebendgewicht der Tiere ermittelt und festgestellt werden. Hier droht dem Fahrer und dem Halter ein Bußgeld.

Gleich mehrere Verstöße konnten bei einem Mastschweintransport aus Steinfurt festgestellt werden. Der Fahrzeugführer hatte zum einen sein Desinfektionskontrollbuch nicht ordnungsgemäß ausgefüllt und zum anderen auf drei Ebenen keine ausreichende Tiergruppen gebildet und abgetrennt. Auch war zu wenig Platz für die Tiere auf dem Transport. Letztlich war den Kontrolleuren aufgefallen, dass die Tiere teilweise Verletzungen aufwiesen. Es wird nun geklärt, ob diese Verletzungen bereits vor Transportbeginn bestanden oder während der Fahrt entstanden sind. Hier wurde das Veterinäramt hinzugezogen.

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