Peta scheitert: Keine Anerkennung im Rahmen der Verbandsklage im Tierschutz
Stuttgart (aho) – Die Tierrechts- und Veganerorganisation Peta bleibt in Baden-Württemberg vom Verbandsklagerecht ausgenommen. Wie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz am Donnerstag (30. März) in Stuttgart mitteilte, wurde die Klage von Peta vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart abgewiesen. Als Grund nannte das Gericht, dass Peta nicht jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermögliche. Der Verein hat in Baden-Württemberg nur drei ordentliche Mitglieder mit vollem Stimmrecht. Bundesweit sind es neun ordentliche Mitglieder, davon zwei Vorstandsmitglieder mit Wohnsitz im Ausland.
Im Mai 2015 hatte der baden-württembergische Landtag die Einführung von Mitwirkungsrechten und das Verbandsklagerecht beschlossen. Gesetzlich festgelegte Kriterien, die im Juli 2016 im Rahmen einer Durchführungsverordnung näher konkretisiert wurden, stellen dabei sicher, dass nur landesweit tätige und demokratisch strukturierte Organisationen anerkannt werden, die jedermann eine Mitgliedschaft mit vollem Stimmrecht ermöglichen. Darüber hinaus müssen diese jahrelange Erfahrung im Tierschutz nachweisen und so verantwortungsvoll mit ihren neuen Möglichkeiten umgehen können.
Der Antrag von Peta erfüllte die gesetzlichen Voraussetzung nicht und wurde daher vom Ministerium abgelehnt. Hier gegen richtete sich die Klage von Peta.
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