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Österreich: Enthornung und Kastration nur noch unter Betäubung oder Schmerzbehandlung

Wien (aho) – Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen wurde nun die Novelle der 1. Tierhaltungsverordnung veröffentlicht – der Großteil der Änderungen wird mit 1. Oktober 2017 in Kraft treten.

Wie das Österreichische Bundesministerium für Gesundheit und Frauen mitteilt, ist vorrangiges Ziel der 1. Tierhaltungsverordnung Verbesserungen bei Eingriffen bei Nutztieren. Derartige Eingriffe dürfen ab in Kraft treten nur mehr unter Schmerzminderung, Schmerzausschaltung bzw. Betäubung durchgeführt werden. Gleichzeitig wurden verschiedene Anpassungen und Klarstellungen in anderen Bereichen des Tierschutzes vorgenommen.

Konkret sieht nach Mitteilung des Ministeriums die Novelle zum Beispiel vor, dass Rinderenthornung  nur noch mit Sedierung, Lokalanästhesie und postoperativer Schmerzausschaltung möglich ist. Bei Schweinen wird die Kastration bis zum Alter von sieben Tagen ohne Schmerzmedikation verboten – gleiches gilt auch für das Schwanzkuppieren bei Ferkeln – möglich bleibt weiterhin die Betäubung durch Tierärztin oder Tierarzt. Neu geregelt ist auch, dass Schweine ständigen Zugang zu ausreichend Materialien haben müssen, die sie bekauen, untersuchen und bewegen können, wie etwa Stroh, Holz, oder Torf. Diese Regelung, sowie die vorgesehene Vergrößerung des Platzangebotes für Ziegen, gilt ab 1. Januar 2017.
Desweiteren wurden erstmals Regelungen zur Enten- und Gänsehaltung in die 1. Tierhaltungsverordnung aufgenommen.

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