Tote Schwäne: H5N8-Geflügelpest noch nicht überwunden
Sangerhausen (aho) – Bei drei am Süßen See in Seeburg im Kreis Mansfeld-Südharz verendeten Schwänen wurde das aviäre Influenzavirus A vom Typ H5N8 nachgewiesen. Aus diesem Grund hat das Amt für Veterinärangelegenheiten und Lebensmittelüberwachung des Landkreises Mansfeld-Südharz eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen und einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den Fundort festgelegt, das gleichfalls eingerichtete Beobachtungsgebiet besitzt einen Radius von drei Kilometern. 71 Geflügelhalter sind von der Anordnung betroffen.
Federtiere dürfen den Stall nicht verlassen, auch darf Federwild nur mit Genehmigung des Veterinäramtes gejagt werden.
Besitzer von Hunden und Katzen im Sperrbezirk müssen sicherstellen, dass ihre Tiere nicht frei umherlaufen. Tote Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel) sind dem Veterinäramt unverzüglich zu melden. Zudem dürfen kein frisches Geflügelfleisch, Geflügelhackfleisch, Eier und weitere tierische Nebenprodukte oder andere Fleischerzeugnisse, die von gehaltenen Vögeln oder Federwild aus dem Sperrbezirk stammen, weiterverwendet oder verkauft werden.
Geflügelhalter im Sperrbezirk müssen sicherstellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe entsprechend desinfizierte Matten liegen. Betriebsfremde Personen dürfen Ställe oder sonstige Standorte, an denen Geflügel gehalten wird, nicht betreten.
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