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Traditionelles Opferfest „Kurban Bayrami“ – Kreisveterinärmamt erinnert an Verbot des „Schächtens“

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Im Vorfeld des traditionellen islamischen Opferfestes „Kurban Bayrami“ weist das Veterinäramt des Rhein-Sieg-Kreises auf das Verbot des betäubungslosen Schlachtens hin. Mitbürgerinnen und Mitbürger muslimischen Glaubens feiern das als höchstes islamisches Fest geltende Opferfest vom 01. September bis zum 04. September. Ein zugehöriges Ritual ist oft die Opferung eines Schafs oder eines Rindes. Dieses Opferfleisch wird traditionell an bedürftige Menschen, an Nachbarn oder an Freunde verteilt.

„Wir weisen darauf hin, dass bei den Schlachtungen der Tiere das in Deutschland geltende Recht zu beachten ist“, so der Leiter des Kreisveterinäramtes Dr. Hanns von den Driesch. „So muss jedes Schlachttier, auch ein Schaf- oder Ziegenlamm, vor der Schlachtung dem amtlichen Tierarzt oder dem Fleischkontrolleur des Veterinär- oder Lebensmittelüberwachungsamtes zur Schlachttieruntersuchung vorgestellt werden. Nach der Schlachtung muss das Fleisch daraufhin untersucht werden, ob es für den Verzehr geeignet ist“.

Die Opfertiere dürfen nicht im Freien geschlachtet werden. Dies muss in amtlich registrierten oder zugelassenen Schlachtstätten erfolgen. Zudem müssen die Tiere vor dem Schlachten betäubt werden, um Schmerzen und Leiden während der Tötung zu vermeiden. Da die Betäubung weder zum Tod des Tieres führt noch das Ausbluten verhindert, wird das Fleisch der auf diese Weise geschlachteten Tiere von vielen islamischen Religionsgemeinschaften akzeptiert.

„Das so genannte „Schächten“, also das Töten der Tiere ohne vorherige Betäubung, ist in Deutschland verboten“, so Dr. von den Driesch. „Verstöße gegen diese Bestimmungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden können“. Die Veterinärbehörde des Rhein-Sieg-Kreises wird die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen während der Zeit des Opferfestes überwachen.

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