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Untersuchungen an verendeten/getöteten Schweinen in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte

Hannover (TiHo) – Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete am 16. November 2017 über eine Studie der Außenstelle für Epidemiologie der TiHo in Bakum, für die in Tierkörperbeseitigungsanlagen Schweinekadaver untersucht wurden. Hier finden Sie die Zusammenfassung der Studie:

Einleitung

In den weltweit ersten, systematischen Untersuchungen an Falltieren in Österreich konnte gezeigt werden, dass Nutztiere (Schwein, Rind) sehr häufig mit tierschutzrelevanten Befunden zur Beseitigung in Tierkörperbeseitigungsanstalten (TBA) angeliefert werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen lassen den Schluss zu, dass (zu) viele Falltiere vor dem Verenden bzw. der Tötung unnötige Schmerzen und langanhaltende Leiden zu erdulden haben und dem verborgenen Schicksal der gefallenen Tiere daher deutlich mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden muss, als es bisher der Fall ist (Baumgartner 2014). Nachfolgend wird eine in Verarbeitungsbetrieben für tierische Nebenprodukte (VTN, synonym TBA) in Deutschland durchgeführte Untersuchung vorgestellt.

Material und Methoden

Die Studie wurde im Zeitraum Januar bis April 2016 in vier VTN in verschiedenen Regionen in Deutschland durchgeführt. An insgesamt 19 Untersuchungstagen wurden Schweine aus sechs Bundesländern untersucht. Die Befunderhebung erfolgte im Wesentlichen durch eine äußere Besichtigung und war auf die Erhebung tierschutzrelevanter Befunde ausgerichtet, die auch für einen Tierhalter erkennbar und bewertbar gewesen wären.

Ergebnisse

Bei insgesamt 57 Anlieferungen (= LKW Ladungen) konnten alle Mastschweine (n = 485) und Zuchtschweine (n = 128) auf tierschutzrelevante Befunde untersucht werden. Bei 13,2% (n = 64) dieser Mastschweine und 11,6% (n = 17) der Zuchtschweine waren Befunde zu erheben, bei denen davon auszugehen war, dass sie mit länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und/oder Leiden verbunden waren. Bei Ferkeln war eine entsprechende Häufigkeit nicht exakt zu ermitteln, da eine genaue Erfassung aller angelieferten Ferkel aufgrund der hohen Anzahl nicht möglich war. Zu den Befunden, die als Ursache länger anhaltender erheblicher Schmerzen und/oder Leiden angesehen wurden, gehören Kachexie, chronische eitrige Gelenkentzündungen, tiefgehendes Panaritium, chronische Entzündungen infolge Verletzung/Abriss von Afterklauen, tiefgehende Bissverletzungen an Schwanz oder Ohren mit chronischer Entzündung, großflächige oder tiefgehende Verletzungen an Hernien, Rektumstrikturen sowie tiefgehende Hautläsionen durch Dekubitus/Ulkus.

Zur eingehenden Beschreibung der Befundvariationen wurde neben den Schweinen, die aus Anlieferungen stammten, bei denen alle Schweine untersucht wurden, gezielt eine größere Anzahl von Tieren mit auffälligen Befunden in die Untersuchung aufgenommen. Diese Tiere stammten aus den genannten 57 Anlieferungen sowie aus weiteren Lieferungen, bei denen es aber aufgrund der Verhältnisse bei der Anlieferung oder der hohen Anzahl der Schweine nicht möglich war, jeweils alle Tiere zu untersuchen. Insgesamt wurden an den 19 Untersuchungstagen 463 Schweine (137 Ferkel, 272 Mastschweine, 54 Zuchtschweine) einzeln erfasst. Bei 323 Schweinen war aufgrund der Ausprägung der Befunde davon auszugehen, dass die betroffenen Tiere länger anhaltenden erheblichen Schmerzen und/oder Leiden ausgesetzt waren § 17 Nr. 2b Tierschutzgesetz (TierSchutzG). Tierschutzrelevante Befunde, die nicht im Sinne des § 17 Nr. 2b TierSchG bewertet wurden, waren bei weiteren 69 Schweinen festzustellen. Zudem waren 71 Tiere als „Kontrollgruppe“ dokumentiert worden.

Verstöße gegen das TierSchG wurden zudem auch an Tierkörpern festgestellt, bei denen anhand der Befunde von einer Tötung auszugehen war. Eine mangelhafte Durchführung der Betäubung und/oder Tötung war bei 61,8% der insgesamt 165 Schweine festzustellen, die Anzeichen einer Tötung aufwiesen.

Diskussion

In Deutschland verenden jährlich etwa 13,6 Mio Schweine – entsprechend 21% der lebend geborenen Tiere – vor der Schlachtung und werden zur unschädlichen Beseitigung in VTN verbracht. Anders als Schweine am Schlachthof, unterliegen VTN bisher nicht der amtlichen Aufsicht auf Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zum Tierschutz(§ 1b Abs. 1 TierSchG). In der hier vorliegenden Studie wurden bei 13,2% der Mastschweine und 11,6% der Zuchtschweine tierschutzrelevante Befunde festgestellt, bei denen davon auszugehen war, dass sie zu länger anhaltenden erheblichen Leiden des betroffenen Tieres geführt hatten. Die veterinärmedizinische Feststellung länger anhaltender erheblicher Schmerzen und/oder Leiden kann juristisch als Straftatbestand gewertet werden (§ 17 Nr. 2 TierSchG). Ein Anteil von mehr als 10% Mast- und Zuchtschweine, die bei Anlieferung in den VTN Befunde aufweisen, die auf vorhergehende länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden schließen lassen, geht deutlich über den Umfang seltener Einzelfälle hinaus und sollte unbedingt Anlass sein, Maßnahmen zur schnellstmöglichen Abstellung zu ergreifen.

Die Ergebnisse lassen weiterhin den Schluss zu, dass bei etwa 20% der in VTN Betrieben angelieferten Schweine eine Euthanasie/Tötung unumgänglich gewesen wäre. Bezogen auf die Gesamtpopulation wären das etwa 1,17 Mio Schweine pro Jahr. Der Umfang belegt die Bedeutung und Notwendigkeit einer sachkundig durchgeführten Tötung.

Empfehlungen

Aus den Ergebnissen der vorliegenden Studie werden für die beteiligten Personen und Institutionen sowie den Gesetzgeber folgende Empfehlungen abgeleitet:

Tierhalter

Schweinehalter sollten durch entsprechende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für den angemessenen und rechtskonformen Umgang mit kranken/verletzten Einzeltieren sensibilisiert und geschult werden. Im Fokus von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sollte die frühzeitige Erkennung erkrankter/verletzter Einzeltiere und deren adäquate Unterbringung und Behandlung stehen. In diesem Zusammenhang ist ein Schwerpunkt auf die sichere Erkennung des Zeitpunktes zu legen, an dem eine Euthanasie oder Tötung unausweichlich wird. Die Sachkunde der Tierhalter/-betreuer zur Tötung von Schweinen sollte durch ein Fortbildungsangebot mit Schwerpunkt auf die praktische Durchführung solcher Maßnahmen deutlich verbessert werden.

Praktizierende Tierärzte

Die bestandsbetreuenden Tierärzte sollten stärker als bisher sensibilisiert werden, den Umgang mit erkrankten/verletzen Einzeltieren in der Bestandsbetreuung und Beratung zu thematisieren. Tierärzte könnten zudem eine wichtige Rolle bei der praktischen (und theoretischen) Ausbildung der Tierhalter/-betreuer in der Durchführung der Tötung übernehmen.

Überwachungsbehörden und Gesetzgeber

Den Überwachungsbehörden wird empfohlen, den Erfolg der genannten Maßnahmen zu überprüfen, indem die Kontrollen noch mehr auf die am meisten schutzbedürftigen, schwer kranken/schwer verletzten Schweine fokussiert werden. Dazu sollten regelmäßig stichprobenartige Kontrollen in VTN durchgeführt werden. Da in VTN zielgerichtet die Tiere mit dem höchsten Risiko für tierschutzrelevante Befunde untersucht und zudem an einem Untersuchungstag auch Schweine aus vielen verschiedenen Beständen kontrolliert werden können, ist zu erwarten, dass solche risikoorientierten Kontrollen innerhalb des Einzugsgebietes einer VTN personal-neutral umgesetzt werden können.

Dem Gesetzgeber wird empfohlen die Rechtsgrundlagen dahingehend zu ergänzen, dass VTN in § 16 1 b TierSchG aufgenommen werden. Darüber hinaus sollte eine verpflichtende Kennzeichnung von Falltieren vorgeschrieben werden, um die Rückverfolgung zu allen Herkunftsbetrieben zu gewährleisten. Derzeit wäre die Rückverfolgung nur zu kleinen und vor allem zu sehr großen Beständen bzw. zu geschlossenen Systemen sicher möglich; im Sinne der Gleichbehandlung sollten aber die Voraussetzungen für die Rückverfolgbarkeit zu allen Beständen geschaffen werden.

Die vorliegende Studie kann als Grundlage für die Entwicklung eines systematischen und standardisierten Befunderhebungs-/-bewertungsverfahrens dienen. Weiter wird empfohlen, das Verfahren der Begutachtung zu standardisieren und durch eine den Amtstierärzten übergreifend zur Verfügung stehende Datenbank zu vereinfachen.

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