Polizei Sachsen bilanziert: Jeder kontrollierte Tiertransport beanstandet
Döbeln (aho) – Bei jedem der im Bereich der B169 am Autohof Döbeln insgesamt 13 kontrollierten Tiertransporte wurde mindestens ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt. Dies ist die Bilanz einer zweitägigen Kontrolle, die die Verkehrspolizeiinspektion der Polizeidirektion Chemnitz mit Unterstützung des Veterinäramtes des Landkreises Mittelsachsen am Dienstag und Mittwoch durchführte.
An den beiden Tagen registrierten die Polizisten insgesamt 36 Verstöße gegen die Viehverkehrsverordnung und die Tierschutztransportverordnung (11 Verstöße) sowie gegen das Fahrpersonalgesetz (11 Verstöße).
Zu beanstanden hatten die Kontrolleure u.a.:
- 8x nicht ordnungsgemäß geführtes Transportkontrolldesinfektionsbuch,
- 4x hinten geöffnete Auslassstutzen, so dass Fäkalien ungehindert austreten konnten,
- 2x Überschreiten der Gruppenstärke in einzelnen Buchten (Schweinetransporte),
- 1x nicht erreichbare Tränknippel für die in der oberen Etage verladene Tiere (Schweine),
- 1x defekte und über die Ladefläche schleudernde Trennwände,
- 1x defekter Trennklappenriegel, an dem sich bereits ein Tier (Rind) verletzt hatte,
- 1x nicht ordnungsgemäß gereinigt und desinfiziert.
Darüber hinaus war ein nach Sachsen-Anhalt fahrender Transport mit 186 Schweinen á 120 Kilogramm beladen. Damit wurden, gerechnet auf die zulässige verfügbare Quadratmeterfläche, vier Tiere mehr transportiert als erlaubt.
Gleich zu Beginn des 1. Kontrolltages hatte man bemerkt, dass auf einem in der Nähe befindlichen Parkplatz eine sogenannte End-zu-End-Verladung stattfand. Die Verladung von Nutztieren im öffentlichen Straßenverkehr ist verboten. Diese Tiere dürfen nur auf dafür zugelassenen Plätzen verladen werden.
Am zweiten Einsatztag stellten die Kontrolleure u.a. zwei nicht transportfähige Tiere fest. Zum einen war dies bei einem Rindertransport eine vor dem Transport nicht gemolkene Kuh. Ihr Euter war so gefüllt, dass Milch austrat. Außerdem hatte das Tier eine blutige Zitzenverletzung.
Ebenfalls nicht transportfähig war ein Schwein in einem anderen Transportfahrzeug. Dieses hatte einen Mastdarmvorfall (Ausstülpung des Enddarms nach außen) und hätte nicht transportiert werden dürfen.
Diese beiden Transporte schickte der Amtstierarzt auf direktem Weg in den Schlachthof, wo ein anderer amtlicher Veterinärmediziner beide Tiere außerhalb des Transportfahrzeuges nochmals überprüfte.
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