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Erhebliche Mängel bei Tiertransporten

Oldenburg (ots) – Die Polizeidirektion Oldenburg führte am Donnerstag, 15. März 2018, in der Zeit von 7:00 – 16:00 Uhr gezielte Verkehrskontrollen mit dem Themenschwerpunkt „Lebendviehtransporte“ durch.

Die Kontrollen wurden von 19 Spezialisten der Regionalen Kontrollgruppe durchgeführt. Dabei nutzen die Fachleute die Verkehrskontrolle auch zu einer internen Fortbildung zum Thema Tiertransporte.

Kontrolliert wurde vorwiegend in den Landkreisen Cloppenburg, Vechta, Osterholz und Verden. Insgesamt wurden 35 Transporte überprüft, bei 23 wurden Verstöße festgestellt. Dies entspricht einer Beanstandungsquote von etwa 66 Prozent.

Ein 41-jährige Lkw-Fahrer wurde auf dem Weg von Niedersachsen nach Nordrhein-Westfalen gestoppt. Er transportierte Mastschweine und hatte seinen Lkw sowohl um 10 Prozent überladen als auch keine Einteilung in Gruppen vorgenommen, sodass die Tiere beim Bremsen hätten verletzen werden können.

Der 41-jährige Berufskraftfahrer muss mit einer Geldbuße rechnen. Gegen das Transportunternehmen wurde ein Verfahren zur Vermögensabschöpfung eingeleitet. Das bedeutet, dass der Vermögensvorteil, der durch die illegal durchgeführte Fahrt erlangt worden ist, abgeschöpft und der Bußgeldstelle des Landkreises zugesprochen wird.

Ein 62-jähriger Lkw-Fahrer eines Geflügeltransporters war auf dem Weg in die Niederlande und beförderte 8.000 Tiere. Neben weiteren Mängeln hatte er bei dem Transport drei Tonnen zu viel geladen. Auch hier wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Bei einer weiteren Kontrolle fiel ein 50-jähriger Fahrer auf, der auf dem Weg nach Hannover war. Er transportierte Hühnerkot und trotz eines zulässigen Gesamtgewichtes von 40 Tonnen transportiere er 46,7 Tonnen Kot, was einer Überladung von 15 Prozent entspricht.

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