animal-health-online®
Redaktion Grosstiere

Zwischenablage01 powered by ...
T O P N E W S ►

Verbot des Schächtens nicht zulässig

Berlin (hib/HLE) – Ein Verbot des Schächtens (Schlachten ohne Betäubung) ist verfassungsrechtlich nicht zulässig. Darauf weist die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1403) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/1171) hin. Das Tierschutzgesetz schreibe vor, dass Tiere nur nach einer Betäubung getötet werden dürfen. Allerdings gebe es eine Ausnahmeregelung. Damit solle bestimmten religiösen Überzeugungen Rechnung getragen werden, erläutert die Regierung. „Für Angehörige bestimmter Religionsgemeinschaften, denen zwingende Vorschriften ihrer Religionsgemeinschaft die Anwendung nur solcher Betäubungsverfahren untersagen, die zum Tod des Tieres führen, kann die zuständige Behörde nach Paragraf 13 Absatz 1 Nummer 3 der Tierschutz-Schlachtverordnung eine Elektrokurzzeitbetäubung, unter anderem mit einer Mindeststromflusszeit von zwei Sekunden, zulassen“, heißt es in der Antwort weiter.

Über die Zahl der gestellten Anträge liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Von zahlreichen Gruppen innerhalb der jeweiligen Glaubensgemeinschaft in Deutschland werde bei rituellen Schlachtungen eine Elektrokurzzeitbetäubung vor Durchführung des Entblutungsschnittes akzeptiert und angewandt, heißt es in der Antwort weiter.

Ropapharm

6 Comments, Comment or Ping

  1. Ulrich Dittmann

    Wann hält die Scharia endgültig Einzug im Deutsch-Michl-Land, mit Kinderehen und vier Frauen für jeden Mann?

    Ob Körperverletzung einer Beschneidung bei Mädchen oder Jungen, oder betäubungsloses Abmetzeln (Schächten) von gleichermaßen leidensfähigen tierischen Mitgeschöpfen – niemanden darf in einer zivilisierten Gesellschaft ein Sonderrecht auf schlicht lebensverachtende Praktiken zugestanden werden. „Der größte Feind des Rechts ist das Vorrecht“ (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Und weltweit gilt: „When you are in Rome, you have to do as Romans do“!

    Betäubungsloses Schächten von warmblütigen Wirbeltieren ist als bewusste und vorsätzliche, grauenhafte Tierquälerei einzustufen – sonst wäre diese Tötungsart nicht laut regulärem Tierschutzgesetz in kultivierten Ländern ausdrücklich verboten.

    Das Halsdurchschneiden bei Menschen gilt in allen islamischen Ländern als grausamste Tötungsmethode überhaupt und wird auch mit dem Vorsatz durchgeführt, einen Menschen extrem grausam zu töten.

    Unsere von politischem Kalkül und Anthropozentrismusdenken zu großen Teilen geradezu versifften„Volksvertreter“ der Altparteien müssen endlich zu der realistischen Erkenntnisgewinnung gebracht werden, dass an Volkes Wille nicht vorbeiregiert werden kann und darf:
    Tierschutz, der die Quälerei des betäubungslosen Schächtens ausklammert, ist kein Tierschutz.

    Betäubungsloses archaisches Schächten leistet öffentlicher Verrohung Vorschub, fördert die Etablierung einer abgeschotteten Parallelgesellschaft, desavouiert hier um Integration bemühte Gläubige und Bürger, ist religionswissenschaftlich nicht begründbar, und weder mit dem Begriff „Religion“ noch mit der hier geltenden Verfassungsethik zu subsumieren.

    Wann kapieren das endlich die Koryphäen der Unfähigkeit, der CDU/CSU/SPD/FDP/GRÜNE/LINKE-Fraktion?

  2. peter herrmann

    es stellt die Bewahrung der Ansprüche des Tierschutzgesetzes unserer Rechtsordnung in Frage zu lasten ungeheurer Tierqual und Missachtung des Lebens es stellt ein Rechtsbruch dar

  3. peter herrmann

    Rechtsbruch !

  4. Martina Gerlach

    Betäubungsloses Schächten hat absolut nichts mit Religionspflicht oder freier Religionsausübung zu tun! Religion dient nur als Vorwand für grausamste straffreie Tierquälerei, die man als Tradition hochhält, weil man lustvoll Tiere quälen will! Für manche ist die Forderung nach betäubungslosen Schächten allerdings auch ein Machtspielchen. In jedem Fall wurde dieses grauenvolle, durch nichts zu rechtfertigende Tierquälerei zum Politikum erhoben aus perfiden Gründen. Gerechtfertigt werden kann die Tierquälerei betäubungsloses Schächten, egal nach welchem angeblichen Glaubens-Ritus, nicht!
    Die Tierquälerei betäubungsloses Schächten wird weder vom GG – Religionsfreiheit – noch vom TierSchG – Ausnahme-Paragraphen – abgedeckt, aber Beide werden für diese Tierquälerei missbraucht.

    Betäubtes Schächten entspricht bereits freier Religionsausübung, denn die Religionen – auch der Koran und die Thora – fordern einen schonenden Umgang der Menschen mit den Tieren. Keine Religion fordert die Betäubungslosigkeit der Tiere vor dem Schächtschnitt. Wie denn auch? Aber im 21. Jahrhundert kann bewiesenes für das betreffende Tier qualvolles Schächten ohne vorherige Betäubung nicht zu einem „schonenden Umgang“ gehören.

    „Während des langsamen Ausblutens thrombosieren und verstopfen oft die Gefäßenden und es muß nachgeschnitten werden. Austretender Vormageninhalt wird aus der durchtrennten Speiseröhre in die Lungen aspiriert. Erstickungsanfälle, Atemnot, schreckliche Todesangst sind die Folge.
    Die Schnittschmerzen sind unerträglich. Und dies geschieht bei vollem Bewusstsein, denn die Blutversorgung des Gehirns ist gegeben. Der Beweis hierfür wurde vielfach erbracht, indem man das Tier nach dem Ausbluten entfesselte. Mit der entsetzlich klaffenden Halswunde strebte es meistens voll orientiert bewegungsfähig und angstvoll dem Ausgang des Schlachtraumes zu …“ –
    Zitat aus „Das betäubungslose Schächten der Tiere im 20. Jahrhundert“ von Dr. med. W. Hartinger
    Der Ausnahme-Paragraph im TierSchG hat keine Daseinsberechtigung und muss ersatzlos gestrichen werden. Sofort und unwiderruflich! Ist schon lange überfällig, denn in Deutschland kämpfen Menschen bereits seit 1884, also über 130 Jahren, gegen diese Barbarei an Tieren.

    Wird Menschen betäubungslos der Hals durchschnitten, entsetzen sich unsere Politiker über solche blutrünstigen Massaker! Gleiches unseren fühlenden, leidensfähigen, denkenden tierlichen Mitgeschöpfen angetan, wird als Religion gefällig abgenickt und ermöglicht, auch per Lügen und Gefälligikeitsurteilen!

    Dabei wissen alle Schächtbegehrer und Schächtbegünstiger – unabhängig, welcher Religion sie zugehörig sind oder welches politische Amt sie innehaben – dass keine Religion die Betäubungslosigkeit der Tiere fordert oder fordern kann!

    Wenn die angeblich so Gläubigen tatsächlich gläubig wären, dürften sie niemals auch nur ein Stückchen Tierleiche verzehren! Es ist immer Blut drin!

    Ich weiß gar nicht, für wen man sich mehr schämen muss: Für unsere Politschurken, die diese Massaker an unseren Tieren abnicken und ermöglichen oder für die, die den Tieren diese Grausamkeit antun!

    Dass Merkel & Co. sich nicht schämen! Sollte ihnen mal durch unsere „Gäste“ das zuteil werden, was sie unseren fühlenden, leidensfähigen, denkenden Tieren so eiskalt antun lassen, werde ich wohl kaum auch nur einen mitleidigen Gedanken an sie erübrigen.

Reply to “Verbot des Schächtens nicht zulässig”

Suche



Datenschutzerklärung

TOPIC®-Klauen-Emulsion und Gel: Bei Mortellaro Präparate ohne Wartezeit einsetzen! DSC_0014

Die Folgen der kastrationslosen Ebermast: Ungenießbares Eberfleisch stört das Vertrauen der Verbraucher

Fragen und Antworten zur 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Antibiotikaverbräuche in Human- und Veterinärmedizin: Was ist viel & Und wer verbraucht "viel"?



Topic-Logo

tierbestand12-13

Penisbeißen in der Ebermast: ... sofort rausnehmen, sonst ist da die Hölle los! Penis_Zeller_Beringer_02

Das arttypische Verhalten der Eber sorgt für Unruhe in der Ebermast.



Bis zu 1 % ungenießbare Stinker: 24.000.000 kg Schweinefleisch in die Tonne?

Antibiotikaverbräuche in der Tierhaltung: Genau hinschauen lohnt sich

Tunnelblick: Stinkefleisch ist nicht das einzige Problem der Ebermast

Eberfleisch mit Geschlechtsgeruch: "Ich befürchte, dass der Fleischkonsum schleichend zurückgeht"


gesundheit


Isofluran-Gasnarkose
Ferkelkastration, Ebermast, Eberimpfung
Verbraucherschutz: Paratuberkulose & Morbus crohn
Toxoplasmose bei Schweinen, Geflügel und Menschen
Botulismus
Morbus Crohn durch Mykobakterien: Ein Verdacht wird zur Gewissheit
Topic®-Emulsionspray und Gel decken ab, lösen Verkrustungen, trocknen aus und sind gegen Bakterien und Pilze konserviert. Die Topic®-Produkte neutralisieren den tierspezifischen Eigengeruch und Gerüche von Entzündungssekreten z.B. beim Zwischenschenkelekzem, Sommerekzem, Kannibalismus, Mauke, Huf- oder Klauenveränderungen. Der versorgte Bereich wird so für Insekten (Fliegen) wenig attraktiv. Die Emulsion und das Gel können auch unter Verbänden und im Zwischenschenkelbereich von Kühen eingesetzt werden.

Zoonosen



Beliebte Beiträge



Morbus Crohn & ParaTb



Prof. Borody im Interview bei YouTube.