11.07.2018
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Keimeintrag durch Geflügelkot
Berlin (hib/SCR) – Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt, bei denen multiresistente Keime durch die Ausbringung von Geflügelkot in Oberflächengewässer gelangt sind. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/2874)
auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/2397).
Die Grüne hatten darin den möglichen Eintrag in Oberflächengewässer von multiresistenten Keimen durch Mast- und Schlachtbetriebe thematisiert.
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