Blauzungenkrankheit erreicht Landkreis Freudenstadt
(pm) – Nachdem die Blauzungenkrankheit im Dezember 2018 im Landkreis Rastatt und inzwischen in über 30 Betrieben, vor allem im Regierungsbezirk Freiburg, aufgetreten ist, wurde nun auch in einem landwirtschaftlichen Betrieb im Landkreis Freudenstadt der Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt.
Das Virus wurde bei einem Rind im westlichen Teil des Landkreises Freudenstadt nachgewiesen. Das Tier ist im Rahmen des landesweiten intensiven Monitorings auf Blauzungenkrankheit aufgefallen, zeigte aber keine Krankheitssymptome. Die Rinder des betroffenen Bestandes werden jetzt alle gegen das Virus geimpft.
Das Virus der Blauzungenkrankheit befällt ausschließlich Wiederkäuer (Rinder, Schafe, Ziegen sowie Rehe und Hirsche). Die Übertragung erfolgt durch kleine Stechmücken. Für den Menschen besteht durch das Virus, auch beim Verzehr von Fleisch und Milch, keine Gefahr.
Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt Freudenstadt rät zur Impfung aller Rinder-, Schaf- und Ziegenbestände im Landkreis.
Bereits im Dezember 2018 war nach der Feststellung der Tierseuche im Landkreis Rastatt ganz Baden-Württemberg zum Sperrgebiet mit Einschränkung der Verbringung von Rindern, Schafen und Ziegen erklärt worden. Der Ausbruch im Landkreis Freudenstadt hat daher für die anderen landwirtwirtschaftlichen Betriebe im Landkreis keine weiteren Verschärfungen zur Folge.
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