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Staatssekretär Bottermann: Kein Abfertigungstourismus im Nutztiersektor

Düsseldorf (nrw) – Angesichts der aktuell geführten Diskussion über lange Tiertransporte in Staaten außerhalb der Europäischen Union hat Staatssekretär Dr. Heinrich Bottermann am Donnerstagnachmittag die in Nordrhein-Westfalen beteiligten Wirtschaftsvertreter und Verbände zu einem Gespräch in das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz eingeladen. Im Mittelpunkt standen Rahmenbedingungen für rechtssichere und tierschutzgerechte Tiertransporte von Rindern in Drittländer.

„Die Anforderungen an Tiertransporte beim Export müssen bundesweit auf einheitlich hohem Niveau eingehalten und kontrolliert werden, damit kein Abfertigungstourismus im Nutztiersektor entsteht“, sagte Staatssekretär Dr. Bottermann im Nachgang des Gespräches. „Gestern sind wir diesem Ziel für Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der beteiligten Wirtschaft einen großen Schritt nähergekommen und haben klare Zeichen gesetzt.“ Es wurde Folgendes vereinbart: Künftig werden die Veterinärämter in Nordrhein-Westfalen Tiertransporte in Drittländer nur dann abfertigen, wenn validierte Angaben zu Routen, Versorgungsstationen und Temperaturen vorliegen. Zudem muss es der zuständigen Behörde vor Transportbeginn ermöglicht werden den Routenverlauf und weitere tierschutzrelevante Parameter elektronisch über GPS stichprobenartig zu überwachen.

Die Agrarministerkonferenz hatte bereits im April 2018 in Münster gefordert, den Tierschutz beim Export weiter zu verbessern. Konkret wurde der Bund aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür stark zu machen, den Export von Schlachttieren in Drittländer generell zu untersagen. Darüber hinaus hat die Agrarministerkonferenz im Herbst des vergangenen Jahres auf Initiative von Nordrhein-Westfalen beschlossen, in den Sommermonaten bei hohen Temperaturen keine Transporte in Drittländer zu genehmigen.

„Wir setzen uns für klare und strikte Tierschutzanforderungen bei Tiertransporten in Drittländer ein. Die Veterinärbehörden müssen vor der Abfertigung eines Transportes sicher prognostizieren können, ob die Tierschutzanforderungen während des gesamten Transportes eingehalten werden. Zudem müssen sie in die Lage versetzt werden, die Einhaltung der Anforderungen auch während des Transportes stichprobenartig zu kontrollieren“, erläuterte Staatssekretär Dr. Bottermann. Es sei zu begrüßen, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium ein Gespräch zur Klärung offener Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Transport von Tieren in Drittstaaten angekündigt hat.

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