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Kieler Landwirtschaftsministerium veröffentlicht neuen Erlass zu Tiertransporten

Kiel (pm) . Landwirtschaftsminister Jan Philipp Albrecht hat heute (22. März) einen unbefristeten Erlass zum Vorgehen bei Tiertransporten sowie Forderungen an die Bundesregierung vorgestellt, die nun in die Agrarministerkonferenz eingebracht werden. „“Unser befristetes Moratorium war richtig und hat uns die Möglichkeit gegeben, einen dauerhaften, strengen und rechtssicheren Kriterienkatalog für die Genehmigung von Tiertransporten in bestimmte Drittländer festzulegen. Wir haben die letzten vier Wochen hart an Lösungen und einer Verbesserung der Situation gearbeitet und gehen nun die notwendigen Schritte, die uns als Land möglich sind. Heute setzen wir uns in einem Vierklang für die Rechtssicherheit der Veterinäre, mehr Transparenz, eine faire Chance für Landwirte und Handel sowie nicht zuletzt für tatsächliche Verbesserungen für die Tiere ein““, sagte Minister Albrecht.

Der Erlass besagt, dass auf den Transportrouten nach Ägypten, Algerien, Armenien, Aserbaidschan, Irak, Iran, Kasachstan, Kirgistan, Libanon, Libyen, Marokko, Syrien, Tadschikistan, Türkei, Tunesien, Turkmenistan und Usbekistan erhebliche Verstöße gegen den Tierschutz zu befürchten sind und Transporte insbesondere in diese Staaten nur dann genehmigt werden dürfen, wenn zur Überzeugung der Behörde vor allem die folgenden Anforderungen erfüllt sind: Die Führung eines Fahrtenbuchs bis zum Bestimmungsort unabhängig vom Zielland, eine sichergestellte Kontrollmöglichkeit während der Beförderung, eine konsequente Überprüfungen der Fahrtenbücher nach dem Transport, die umfassende Gewährung des Zugangs zu elektronischen Daten, eine Kontrolle der Temperaturen, Notfallpläne sowie die Verifizierung von Versorgungsstationen in Drittländern. Zudem wird die Überprüfung und umgehende Meldung von Hinweisen auf mögliche Verstöße beim Transport oder bei einer Umlade- oder Entladestation über tierschutzwidrige Bedingungen an eine zentrale Meldestelle angeordnet, um die zügige Information der Veterinärinnen und Veterinäre sicher zu stellen und die Kriterien laufend anpassen zu können.

„“Mit diesen detaillierten Anweisungen geben wir den Kreisveterinärinnen und -veterinären die nötige Sicherheit bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tiertransporten und der Erteilung von Vorlaufattesten““, sagte der Minister und erklärte „“Der Schutz von Tieren hat für die Landesregierung Schleswig-Holstein auch und gerade bei Transporten in die benannten Drittstaaten einen herausgehobenen Stellenwert. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, die Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Tierschutzes sowie der Anforderungen an entsprechende Tiertransporten zu garantieren. Transporte dürfen nicht genehmigt werden, wenn diese Anforderungen nicht nachgewiesen werden oder gar konkrete Hinweise auf tierquälerische Bedingungen vorliegen.““

Zur möglichen Strafbarkeit der Amtsveterinärinnen und -veterinäre veröffentlichte das Umweltministerium ein zusätzliches Schreiben an die Kreise und stellt klar, dass nach Rechtsauffassung des Ministeriums im Regelfall keine Strafbarkeit wegen einer Beihilfe zu einem Vergehen nach § 17 TierSchG i.V.m. § 27 Absatz 1 StGB vorliegt, wenn Amtstierärztinnen und Amtstierärzte ein Vorlaufattest oder eine Genehmigung im Rahmen langer grenzüberschreitenden Beförderungen in Drittländer erteilen. Allerdings, erklärte Minister Albrecht weiter: „“Wenn Amtsveterinärinnen und -veterinäre konkrete Erkenntnisse über mögliche tierquälerische Handlungen im Zusammenhang mit einem von ihnen zu genehmigenden Transport haben und deren Begehung mit hoher Wahrscheinlichkeit befürchten müssen, ist die Transportgenehmigung zu verweigern.““

Das Ministerium empfiehlt darüber hinaus, die tierschutzrechtlichen Aspekte, insbesondere tierschutzrechtliche Risikofaktoren, die im Zusammenhang mit einer Abfertigung erwogen werden, aktenkundig zu machen. Dieses trüge maßgeblich zur Nachvollziehbarkeit der behördlichen Entscheidung und zur Rechtssicherheit für die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte bei.

Neben diesen Maßnahmen auf Landesebene stellte Jan Philipp Albrecht die Forderungen des schleswig-holsteinischen Landwirtschaftsministeriums gegenüber der Bundesregierung vor, die auf der kommenden Agrarministerkonferenz der Länder (11.-12. April) in einen umfangreichen Antrag eingebracht werden sollen. Dabei wird die Bundesregierung aufgefordert sich für verbesserte EU-weite Transportbedingungen sowie eine bessere Kontrolle und mehr Transparenz bei den Bedingungen, etwa bei Umladestationen und Schlachthöfen, in den Ziel-Drittländern von Tiertransporten aus Deutschland und der EU einzusetzen. „“Wir wollen, dass Frau Klöckner zeigt, dass wir als Exportland Deutschland auch Bedingungen an unsere Handelspartner aufstellen können, die eine Verbesserung für das Wohl der Tiere bedeutet. Das ist nicht zuletzt auch das Interesse der hiesigen Landwirtinnen und Landwirte, die gesunde Tiere in hoher Qualität würdevoll exportieren wollen und tierquälerische Bedingungen ebenso beenden wollen wie die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung““, sagte Jan Philipp Albrecht und verwies auf die derzeitige Unwissenheit über die Schlachtsituation in Drittländern, sowie die bislang begrenzten rechtlichen Eingriffs- und Kontrollmöglichkeiten im Rahmen der EU-Regeln und der bilateralen Abkommen Deutschlands mit den Zielländern. 2018 wurden 924 Zuchtrinder aus Schleswig-Holstein in Drittländer transportiert. Deutschlandweit waren es im Jahr 2017 insgesamt 79.350 Zuchttiere

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