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Brandenburg bereitet weitere Maßnahmen zum Schutz vor Afrikanischer Schweinepest vor

Potsdam (aho) – Die Afrikanischen Schweinepest (ASP) breitet sich seit Mitte November in Westpolen immer weiter aus. Die auf polnischer Seite eingerichteten Restriktionszonen reichen bis an die deutsche Grenze und berühren die brandenburgischen Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree.
Die letzten bekannten Nachweise lagen von Brandenburg etwas weiter entfernt in der Woiwodschaft Großpolen. Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest ist für Wild- und Hausschweine innerhalb weniger Tage meist tödlich. Für Menschen stellt die Krankheit keine Gefahr dar.

Wie Verbraucherschutzministerin Nonnemacher jetzt informierte, stimmen sich alle zuständigen Behörden des Landes und der Landkreise ab und setzen Maßnahmen nach dem Tierseuchenalarm- und bekämpfungsplan konsequent Schritt für Schritt um. Ministerin Nonnemacher weiter: „Je früher ASP erkannt wird, desto größer sind die Chancen, einen möglichen Ausbruch der Seuche in unserem Schwarzwildbestand erfolgreich zu bekämpfen. Dabei spielt die Suche nach verendeten Wildschweinen eine zentrale Rolle. Deshalb planen wir auch eine Anordnung der Anzeige und Probenahme zur virologischen Untersuchung jedes verendet aufgefundenen Wildschweins in den grenznahen Landkreisen und kreisfreien Städten. Diese Maßnahmen werden bislang durch Jägerinnen und Jäger landesweit auf freiwilliger Basis durchgeführt. Um noch besser gewappnet zu sein, sollen diese Maßnahmen zeitnah regional begrenzt verpflichtend sein.“

Das Verbraucherschutzministerium bereitet diese zusätzlichen Maßnahmen gemeinsam mit dem für Jagd zuständigen Landwirtschaftsministerium und in Abstimmung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten vor. Sie sollen noch in dieser Woche wirksam werden. Dazu zählt die Anordnung einer flächendeckenden verstärkten Bejagung zur Reduzierung des Schwarzwildbestandes in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße, Dahme-Spreewald, Oberspreewald-Lausitz sowie in den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus. Außerdem wird die Anordnung einer verstärkten Fallwildsuche in einem Abstand von der polnischen Grenze aus bis circa 15 Kilometer ins Landesinnere in den Landkreisen Spree-Neiße und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) vorbereitet.

Mobile Wildschutzzäune

Zu den möglichen Maßnahmen in gefährdeten Gebieten gehört laut Tierseuchenalarm- und bekämpfungsplan auch eine Einzäunung. Nonnemacher: „Lokal und zeitlich begrenzte mobile Wildschutzzäune entlang der Hochwasserschutzanlagen an der deutsch-polnischen Grenze können ein guter Schutz sein, die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest von Gebieten mit besonders hohem Gefährdungspotenzial nach Brandenburg zu verhindern. Wir stehen dazu im Austausch mit den betroffenen Landkreisen. Erste Zäune hat das Land bereits beschafft. Eine Entscheidung über den tatsächlichen Einsatz solcher Schutzzäune ist aber noch nicht getroffen. Hier stimmen wir uns mit unseren polnischen Partnern und mit allen an Polen angrenzenden Bundesländern sowie dem Bund ab.“

Ende dieser Woche wird es auf Arbeitsebene ein Treffen von polnischen und deutschen Veterinären im Grenzgebiet geben (Task Force ASP), um Informationen auszutauschen und über das weitere Vorgehen zu beraten. Daran wird Landestierarzt Dr. Stephan Nickisch teilnehmen.

Sensibilisieren

Ministerin Nonnemacher betonte: „Damit wir die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest abwehren können, ist es ganz entscheidend, die Bevölkerung, besonders Touristen, Pendler und Berufskraftfahrer, die aus Polen nach Deutschland kommen, weiter zu sensibilisieren. Es dürfen keine fleischhaltigen Lebensmittel aus unserem Nachbarland mitgebracht werden, weil auch dadurch die Gefahr besteht, den Erreger einzuschleppen. Der Mensch ist für die schnelle Verbreitung dieser Tierkrankheit über große Distanzen hauptverantwortlich.“

Maßnahmenkatalog

In Ergänzung der Vorbereitungen seit dem Jahr 2014 wurden nach dem ersten Bekanntwerden des Ausbruchs der ASP in Westpolen Mitte November in Brandenburg unmittelbar folgende Maßnahmen eingeleitet:

    Schreiben an alle Schweinehalter (ca. 2.300) mit Informationen zur Lage in Westpolen und Aufforderung die Biosicherheitsmaßnahmen in der Tierhaltung zu überprüfen,

    Schreiben an die Jägerinnen und Jäger (ca. 10.000) des Landes über die Verbände mit der Aufforderung, verstärkt Proben von Fall- und Unfallwild zur Untersuchung einzusenden,

    Erhöhung der Aufwandsentschädigung für das Auffinden, Melden und Beproben von Fall- und Unfallwild durch Jäger von 30 auf 50 Euro,

    Öffentliche Informationen zur Sensibilisierung der Reisenden aus den von der ASP betroffenen Gebieten nach Deutschland,

    Weisung an Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zur Kontrolle der Biosicherheitsmaßnahmen in Schweinehaltungen, insbesondere der Freilandhaltungen (ca. 140),

    Schreiben an Landesverbände für Verkehr/Logistik und Arbeitgeber, die Erntehelfer und Pflegekräfte aus osteuropäischen Ländern beschäftigen mit Merkblättern in acht Sprachen zur Sensibilisierung des entsprechenden Personenkreises hinsichtlich der Entsorgung von Speiseresten.

    Schulungen für Beschäftigte des Landesbetriebes Forst für die Suche und der Bergung von tot gefundenen Wildschweinen durch den Tierseuchenbekämpfungsdienst des LAVG.

    In Brandenburg werden regelmäßig Tierseuchenübungen durchgeführt, in den Jahren 2016, 2017 und 2018 zur ASP beim Schwarzwild sowie 2019 zur Maul- und Klauenseuche (MKS). Bereits seit Oktober 2019 wird die nächste Landestierseuchenübung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Schwarzwild vorbereitet. Diese soll im Frühjahr 2020 im Zusammenarbeit mit der Bundeswehr durchgeführt werden.

    Im Fall eins Falles

    Falls die Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild in Brandenburg ausbrechen sollte, werden Maßnahmen auf der Grundlage der Vorschriften der Schweinepest-Verordnung und Maßnahmen nach dem Tierseuchenalarm- und bekämpfungsplan des Landes Brandenburg zur Bekämpfung der ASP im Schwarzwildbestand getroffen. Zu diesen Maßnahmen zählt auch die Einrichtung folgender Restriktionszonen:

      Kernzone als Teil des gefährdeten Gebietes,

      Gefährdetes Gebiet und

      Pufferzone.

      Im gefährdeten Gebiet einschließlich der Kernzone sind unter anderem folgende Bekämpfungsmaßnahmen vorgesehen:

        Jagdruhe für Schwarzwild bis zum Abschluss der Vorbereitungen der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd,

        intensive Fallwildsuche durch geschultes Personal und unter Beteiligung von ortansässigen Jägern,

        Einsammlung aller Wildschweinkadaver unter hygienischen Bedingungen durch geschulte Bergeteams und ein behördlich organisiertes Logistiksystem,

        unschädliche Beseitigung der Kadaver,

        Einzäunung der Kernzone,

        nach Etablierung der erforderlichen Biosicherheitsmaßnahmen bei der Jagd und Einzäunung der Kernzone
        verstärkte Bejagung zur Reduzierung der Schwarzwild-Population,

        Untersuchung aller verendeten und erlegten Wildschweine.

        In der Pufferzone steht neben der Fallwildsuche, der Bergung und unschädlichen Beseitigung der positiv getesteten Kadaver sowie der Untersuchung sämtlicher erlegter Wildschweine eine wesentliche Reduzierung der Schwarzwild-Population durch intensive Bejagung im Vordergrund.

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