Vogelgrippe: Aufstallungspflicht wird auf den gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen ausgeweitet
Stralsund (aho) – Nach dem Nachweis der Vogelgrippe bei einem Mäusebussard am 30.10.2020 wurde bei weiteren 19 Wildvögeln das Virus im Landkreis Vorpommern-Rügen amtlich festgestellt werden. Dabei wurden mehrere Subtypen des Virus festgestellt. Neben den Subtypen H5N5 und H5N8 wurde auch der Subtyp H5N1 festgestellt, der bei dem Geflügelpestgeschehen im Jahr 2006 bei zahlreichen Wildvögeln auf Rügen nachgewiesen wurde und unter bestimmten Umständen auf den Menschen übertragen werden kann. Wie ein Sprecher des Landkreises Vorpommern-Rügen am Sonnabend mitteilte, wurden die Vögel fast alle im Rahmen des Wildvogelmonitorings geschossen. Lediglich eine Möwe und ein Mäusebussard seien bislang tot gefunden worden.
Aufgrund der zahlreichen Virusnachweise bei Wildvögeln im Landkreis Vorpommern-Rügen hat Landrat Dr. Stefan Kerth ab sofort für den gesamten Landkreis die Stallpflicht für Geflügel zum Schutz vor der Übertragung des Geflügelpesterregers angeordnet.
Reply to “Vogelgrippe: Aufstallungspflicht wird auf den gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen ausgeweitet”