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Geflügelpest: Stallpflicht in einigen Regionen Niedersachsens

Hannover (ML) – In Niedersachsen wird es zunächst keine landesweite Stallpflicht für Freilandgeflügel wegen des hochansteckenden Geflügelpest-Virus geben. Das teilte das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) mit. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Seuchenlage hat Niedersachsen am 3. November 2020 die Landkreise und kreisfreien Städte zu einer Risikobewertung aufgefordert. Diese liegen nun vor.

Auf Einladung des ML fand heute Nachmittag eine Telefonkonferenz mit den Veterinärämtern der Küstenlandkreise und der Landkreise mit hoher Geflügeldichte zur Einschätzung der augenblicklichen Situation statt.
Zum Schutz des Hausgeflügels werden folgende Landkreise und kreisfreie Städte die Aufstallung für alle Betriebe, auch Hobbyhaltungen, anordnen: Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Stadt Delmenhorst, Stadt Emden, Emsland, Friesland, Grafschaft Bentheim, Leer, Stadt und Landkreis Oldenburg, Stadt und Landkreis Osnabrück, Osterholz-Scharmbeck, Stade, Vechta, Wesermarsch, Stadt Wilhelmshaven und Wittmund. In diesen Regionen wird besonders viel Geflügel gehalten bzw. sie sind besonders stark vom derzeit stattfindenden Vogelzug betroffen.

Darüber hinaus werden die übrigen Veterinärämter des Landes vom ML aufgefordert, ihre Risikobewertungen fortlaufend zu aktualisieren und eine Teil-Aufstallung in avifaunistisch wertvollen Gebieten zu prüfen. Die Zuständigkeit der für eine Aufstallung notwendige Risikobewertung liegt bei den Landkreisen. Daher muss diese auch zwingend von den Landkreisen vorgenommen werden.

Die Notwendigkeit der Aufstallungsverfügungen wird regelmäßig überprüft, um deren Dauer auf das seuchenhygienisch unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.

„Ich weiß, was das für eine schwierige Aufgabe ist, das Freilandgeflügel einzustallen. Aber wir hoffen, dass wir mit diesen regional und zeitlich begrenzten Maßnahmen den Übergriff der Vogelgrippe auf unsere Geflügelhaltungen verhindern können“, sagte Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast. Durch das dynamische Geschehen in anderen Küstenländern sei man alarmiert. Sie verwies auf die zwingende Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen hin.

Bislang wurde in Niedersachsen bei drei Wildvögeln (zwei Enten im Landkreis Cuxhaven und eine Nonnengans im Landkreis Wesermarsch) durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor der Geflügelpesterreger des Subtyps H5N8 nachgewiesen. Es bestehen derzeit keine Hinweise, dass dieser Subtyp des Geflügelpest-Virus auf den Menschen übertragen wird.

Ausnahmen von der Aufstallungspflicht für bestimmte Haltungen und Örtlichkeiten sind nach der Geflügelpest-Verordnung möglich. Auch Ausnahmegenehmigungen für einzelne Betriebe, z.B. weil eine artgerechte Haltung bei Aufstallung nicht möglich ist, können erteilt werden.

Hintergrund:
Die Geflügelpest kommt derzeit in der Wildvogelpopulation in weiten Teilen der norddeutschen Küstenländer vor. Betroffen sind hauptsächlich Wassergeflügel wie Wildenten und Wildgänse, aber auch Aasfresser und Greifvögel. Es werden in den Küstenlandkreisen aus der Bevölkerung vermehrt tote sowie lebende Vögel, die zentralnervöse Störungen aufweisen, gemeldet. Auch wenn der aktuelle Geflügelpesterreger des Typs H5N8 oder H5N5 bisher nicht für den Menschen gefährlich ist, sollen tote oder lebende Tiere nicht von den Bürgern eingesammelt werden. Wichtig ist auch, sich noch lebenden Tieren nicht zu nähern, denn dies bedeutet sehr viel Stress für die Vögel, sondern die Wildtiere in der Natur in Ruhe genesen oder evtl. auch sterben zu lassen. Hunde und Katzen sollten ferngehalten werden. Singvögel sterben sehr selten an der Vogelgrippe.

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  1. Anne

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