Schleswig-Holstein: Erneut H5N8-Virus nachgewiesen
Kiel (aho) – Das Friedrich-Loeffler-Institut hat in einer zweiten Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland der Nachweis der Geflügelpest des Subtyps H5N8 bestätigt. In dem Betrieb werden an verschiedenen Standorten nach Angaben des Kreises insgesamt über 1.000 Enten, Gänse und Masthähnchen gehalten. Es handelt es sich um den insgesamt dritten Geflügelpestausbruch bei Hausgeflügel in Schleswig-Holstein, in Nordfriesland war die Geflügelpest zuvor bereits auf der Hallig Oland festgestellt worden.
In dem betroffenen Betrieb wurden Maßnahmen nach Geflügelpest-Verordnung eingeleitet. Um den Ausbruchsbetrieb sind gemäß Geflügelpest-Verordnung Restriktionszonen einzurichten, welche aus einem Sperrbezirk von mindestens drei und einem Beobachtungsgebiet von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb bestehen. In diesen Zonen gelten bestimmte rechtlich vorgegebene Regelungen für Geflügelhaltungen. Diese umfassen u.a. ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden vom Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt und sind der Allgemeinverfügung des Kreises zu entnehmen.
Der Kreis Nordfriesland ist seit Beginn des Geflügelpestgeschehens Ende Oktober der am stärksten betroffene Kreis in Schleswig-Holstein. Von den knapp 6.000 verendeten Wildvögeln, die der schleswig-holsteinische Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz entlang der Westküste gezählt hat, wurden über 5.000 im Kreis Nordfriesland aufgefunden.
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