EuGH: EU-Staaten dürfen das Schächten verbieten
Luxemburg (aho) – EU-Staaten dürfen Juden und Muslimen verbieten, Tiere gemäß ihren religiösen Vorschriften ohne Betäubung rituell zu schlachten. Derartige Vorschriften verstoßen nicht grundsätzlich gegen das Recht auf Religionsfreiheit, urteilte jetzt der EuGH in Luxemburg. Eine solche Vorgabe folge dem von der EU anerkannten Ziel, das Tierwohl zu fördern.
Im Jahr 2017 hatte die belgische Region Flandern das Schächten (Schlachten ohne Betäubung) aus Gründen des Tierschutzes untersagt. Jüdische und muslimische Verbände klagten dagegen. Die EuGH-Richter führten jetzt aus, dass Fleisch aus ritueller Schlachtung aus anderen Ländern importiert werden könne. Muslime und Juden seien somit nicht in der Ausübung ihrer Religion beeinträchtigt. Zudem sei nicht generell untersagt, Tiere rituell zu schlachten, sondern nur dann, wenn es ohne Betäubung stattfindet. Vielmehr sehen die Richter des EuGH im flämischen Schächtverbot ein „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit.
Bereits im Mai 2018 hatte der EuGH entschieden, dass es keinen unzulässigen Eingriff in die Religionsfreiheit darstellt, wenn das rituelle Schächten nur in speziell zugelassenen Schlachthöfen erlaubt ist.
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