Reform des Tierschutzgesetzes: Kadaver sollen kontrolliert werden
Kontrollen in Entsorgungsbetrieben – Studie legte 2017 erhebliche Probleme offen
Osnabrück (ots) – Amtstierärzte sollen künftig in Tierkörperbeseitigungsanlagen Kadaver von Schweinen und Rindern auf mögliche Tierschutzverstöße hin untersuchen. Das sehe ein entsprechender Gesetzentwurf aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium vor, berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“. Der Reformvorschlag ist eine Reaktion auf eine Studie der Tierärztlichen Hochschule Hannover aus dem Jahr 2017: Wissenschaftler hatten in sogenannten Verarbeitungsbetrieben tierischer Nebenprodukte Hinweise auf massive Tierschutzprobleme in der Schweinehaltung entdeckt.
Die Forscher um die Professorin und Veterinärmedizinerin Elizabeth große Beilage hatten hochgerechnet, dass täglich möglicherweise bis zu 1200 Schweine in den Anlagen entsorgt werden, die zu Lebzeiten „länger anhaltende erhebliche Schmerzen und Leiden“ erlitten haben. Das ist nach dem Tierschutzgesetz zwar verboten, blieb aber bislang weitgehend unentdeckt, da die Kadaver der Tiere entsorgt werden. Die entsprechenden Anlagen fallen nicht in die Zuständigkeit der Amtstierärzte. Künftig sollen sie „stichprobenartig“ die rund 20 Entsorgungsbetriebe in Deutschland kontrollieren. Darüber hinaus sieht der Entwurf auch eine Kennzeichnungspflicht für Mastschweine vor. So sollen mögliche Tierschutzverstöße auf die Höfe zurückverfolgt werden können. Die Bundesregierung geht von Mehrkosten für die Schweinehalter in Höhe von etwa zwei Millionen Euro aus. Rinder tragen bereits entsprechende Ohrmarken.
Die entsprechende Änderung im Tierschutzgesetz eingefordert hatten die Bundesländer mit einem Antrag im Bundesrat. Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast (CDU) begrüßte den Reformvorschlag aus dem Bundesministerium. Es werde eine „echte Regelungslücke“ geschlossen. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit noch in der Verbandsanhörung.
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