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Vogelgrippeausbruch in Wittmunder Entenmastbetrieb

(pm) – Am Donnerstag ist der Vogelgrippeausbruch in einem Wittmunder Entenmastbetrieb mit knapp 25.000 Enten amtlich festgestellt worden. Der Bestand wurde unverzüglich getötet. Es wurden um den befallenen Betrieb ein Sperrbezirk mit einem Radius von mindestens 3 Kilometern und ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens 10 Kilometern Radius gebildet. Das Beobachtungsgebiet betrifft auch Teile des Landkreises Aurich.

Am Montagabend hatte der Tierhalter seinen Haustierarzt eingeschaltet, weil er Auffälligkeiten bei der Futter- und Wasseraufnahme der Tiere feststellte. Der Haustierarzt hat den Bestand am Dienstagnachmittag aufgesucht und anschließend das Veterinäramt informiert. Noch am späten Abend wurden vom Veterinäramtspersonal von 40 stichprobenartig ausgewählten Enten Proben entnommen, die am frühen Mittwochmorgen zur Untersuchung beim amtlichen Untersuchungsinstitut des LAVES in Oldenburg eintrafen. Dort bestätigte sich der Verdacht und zur Absicherung wurden die positiven Untersuchungsergebnisse im nationalen Referenzlabor auf der Insel Riems nachuntersucht und der Befund dort am Donnerstag bestätigt. Es handelt sich bei dem Virus um den in der Wildtierpopulation sehr weit verbreiteten Vogelgrippeerreger H5N8, der für den Menschen ungefährlich ist und derzeit für zahlreiche andere Infektionsgeschehen in Hausgeflügelpopulationen bundesweit verantwortlich ist.

Im Sperrbezirk liegen 76 Geflügelhaltungen mit 15.812 Tieren. Bis auf einen gewerbsmäßigen Legehennenbetrieb handelt es bei den restlichen Beständen um reine Hobbyhaltungen. Im zum Zweckverbandsgebiet gehörenden Teil des Beobachtungsgebietes sind 367 Tierhaltungen mit insgesamt 114.333 Stück Geflügel vorhanden. Im Grundsatz gilt, dass in die Bestände in den gemaßregelten Gebieten nichts herein- oder herausgebracht werden darf. Eier können über bestimmte Packstellen weiter vermarktet werden. Die Aufstallung des Geflügels wurde für das gesamte Zweckverbandsgebiet bereits im November 2020 verfügt. Die Anordnung besteht weiterhin.

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