VGH München: Rinder dürfen exportiert werden
München (aho) – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Mittwoch eine Beschwerde des Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wegen des Exportes von 31 tragenden Rindern nach Kasachstan verworfen und damit der Klage des Zuchtverbands für das Oberbayerische Alpenfleckvieh e.V für die Exporterlaubnis recht gegeben. Per Eilentscheid wurde nun das Landratsamt verpflichtet, die notwendigen Papiere für den Transport auszustellen. Nach Auffassung des VGH führt die vorgesehene 30-tägige Quarantäne des Transports in Ungarn aber dazu, dass es sich bei dem konkreten Transport um zwei separate Vorgänge handelt. Der Miesbacher Amtsveterinär sei nur für den Tierschutz auf der Strecke bis Ungarn zuständig. Der Weitertransport nach Kasachstan liege nach geltendem Recht in der Zuständigkeit der ungarischen Behörden, so die Gerichtsentscheidung. Kasachstan steht auf einer Liste von 18 Drittstaaten, bei denen das Umweltministerium erhebliche Zweifel hat, dass auf Transporten dorthin die Tierschutzvorgaben eingehalten werden.
Ein Amtsveterinär des Landkreises Miesbach hatte sich zuvor geweigert, dem Zuchtverband für das Oberbayerische Alpenfleckvieh e.V für die für Donnerstag geplante Ausfuhr die erforderlichen Exportdokumente auszustellen. Der Zuchtverband klagte vor dem Münchner Verwaltungsgericht erfolgreich auf die Ausfertigung der Papiere, woraufhin das Umweltministerium beim VGH Beschwerde gegen die Entscheidung einlegte.
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