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Rinderseuche BHV1 in Vredener Milchviehbestand festgestellt

Kreisveterinäre ordneten sofort Räumung an / 130 Tiere betroffen

Vreden (pm) – In einem Milchviehbestand in Vreden ist die Rinderseuche BHV-1 nachgewiesen worden. Diese Rinderseuche ist sehr ansteckend und daher anzeigepflichtig. Der folglich informierte Fachbereich Tiere und Lebensmittel des Kreises Borken hat daraufhin in Abstimmung mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) und dem zuständigen Ministerium in Düsseldorf sofort die Räumung des gesamten Bestandes mit rund 130 Tieren angeordnet. Der überwiegende Teil der Kühe wurde geschlachtet. Einige wenige Tiere mussten euthanisiert werden. Das teilt Chefveterinär Dr. Manfred Ulrich mit. Dr. Ulrich weist ausdrücklich darauf hin, dass das BHV1-Virus für Menschen völlig ungefährlich ist.
Die Kreisveterinäre haben bereits umfangreiche Untersuchungen zur Ursache des Infektionsgeschehens eingeleitet. Vor allem gehen sie möglichen Verbindungen zu anderen landwirtschaftlichen Betrieben – auch in anderen Kreisen – nach, denn die Übertragung des Virus erfolgt meist direkt von Tier zu Tier. Möglich ist aber auch eine indirekte Übertragung über Personen, Kleidung, Gerätschaften, Instrumente u. ä.

Zum Hintergrund:
Das Bovine Herpesvirus (BHV1) verursacht eine weit verbreitete Tierseuche in der Rinderhaltung. Sie ist bereits seit 1997 eine anzeigepflichtige Erkrankung nach Tierseuchenrecht. Das Virus verursacht bei Rindern zwei unterschiedliche Krankheitsbilder:

Bei der respiratorischen Form handelt es sich um eine durch Tröpfcheninfektion übertragene Nasen- und Luftröhrenentzündung.
Die genitale Form wird beim Deckakt übertragen.

Eine Besonderheit bei beiden Verlaufsformen dieser Infektionskrankheit besteht darin, dass ein einmal infiziertes Tier lebenslang Virusträger bleibt. Diese Tiere erscheinen gesund, tragen jedoch das Virus in sich und können es jederzeit unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. bei Stresssituationen wie Kalbung, Stallwechsel usw.) wieder ausscheiden und so weiterverbreiten.
Zurzeit müssen die Betriebe zur Aufrechterhaltung ihres Status einmal im Jahr alle Zuchttiere ihres Bestandes über eine Blutprobe untersuchen lassen, sofern der Kuhanteil des Betriebes unter 30 Prozent liegt.
Rinderbestände mit einem Kuhanteil über 30 Prozent können ihrer Untersuchungspflicht auch mit zwei Tankmilchuntersuchungen im Kalenderjahr nachkommen.
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