LK Erlangen-Höchstadt: H5N8-Virus bei einer Kanadagans
Erlangen (aho) – Im Landkreis Erlangen-Höchstadt wurde nach offiziellen Angaben ein Fall von H5N8-Vogelgrippe (Geflügelpest) bei einer Kanadagans amtlich festgestellt.
Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung des Virus und insbesondere zum Schutz von Haus- und Nutzgeflügel werden deshalb, im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt und, wegen der räumlichen Nähe auch im Erlanger Stadtgebiet Schutzmaßnahmen angeordnet.
Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt und die Stadt Erlangen haben jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am Samstag, 20. Februar, in Kraft. Die darin festgelegten Schutzmaßnahmen gelten für gewerbsmäßige Geflügelhalter sowie für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Die Stallpflicht gilt im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt und Stadtgebiet. Ausstellungen, Märkte und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art, bei denen Geflügel und gehaltene Vögel anderer Arten als Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt werden, sind verboten. Und es gilt ein allgemeines Fütterungsverbot von Wildgeflügel im Landkreis Erlangen-Höchstadt und im Stadtgebiet. Die Betriebe sind verpflichtet, die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Landratsamt und Stadtverwaltung bitten Bürgerinnen und Bürger, verendete aufgefundene Vögel dem jeweiligen Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei unter Angabe des Fundortes zu melden. Die Kadaver sollen nicht berührt oder bewegt werden.

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