Hessen: Impfverbot gegen die BVDV-Infektion ab 01. April 2021
Wiesbaden (aho) – Die Bekämpfung der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) nach Maßgabe der BVDV-Verordnung hat in Hessen gut Fortschritte gemacht. Das teile jetzt das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Aufgrund dieses erheblichen Sanierungsfortschritts strebt Hessen im Rahmen des Animal Health Law (AHL) die Tilgung der Tierseuche Bovine Virusdiarrhoe / Mucosal Disease und die Anerkennung des gesamten Gebietes des Landes Hessen als BVDV-seuchenfreie Region an. Ein solcher Status ermöglicht, durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern, die Rinderbestände in Hessen vor BVDV-Neuinfektionen zu schützen. Eine der Voraussetzungen für die Gewährung des Status „frei von BVD“ ist das Verbot der Impfung gegen BVDV für gehaltene Rinder. Zudem ist in Anbetracht der dargelegten epidemiologischen Situation und des niedrigen Infektionsdrucks in Hessen ein Umstieg von der Schutzimpfung auf ein Impfverbot, in Verbindung mit der Möglichkeit im Einzelfall eine Ausnahme vom Impfverbot zuzulassen, für den weiteren Sanierungsfortschritt zielführend. Daher wird im gesamten Gebiet des Landes Hessen ab 01. April 2021 ein Impfverbot gegen die BVDV-Infektion durch die Kreise und kreisfreien Städte umgesetzt.
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