Hamburg: Ab Samstag gilt wieder die Stallpflicht
Hamburg (aho) – In Norddeutschland wird bei immer mehr Wildvögeln der Geflügelpest-Erreger nachgewiesen. In Hamburg gibt es bislang noch keinen Fall. Zum Schutz der Geflügelbestände gilt hier ab Samstag eine hamburgweite Stallpflicht. Sie betrifft Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Diese dürfen bis auf weiteres nur in geschlossenen Ställen oder in entsprechend gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die Stallpflicht gilt unabhängig von der Betriebsart oder -größe, also auch für Hobbyhaltungen. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Behörde für Justiz und Verbraucherschutz fordert Tierhalter:innen auf, die Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. Wechseln der Schuhe vor Betreten der Stallungen, Futter vor Vogeleinflug schützen etc.) konsequent einzuhalten.
Zudem sollen Hamburger:innen Funde toter Vögel über eine 24-Stunden-Hotline melden.
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